Vorsicht bei Gaswarngeräte-Herstellern
Man möchte glauben, dass man sich auf Aussagen und Ausführungen von Herstellern restlos verlassen kann. Für die deutsche Gaswarn-Branche gesprochen ist dem leider nicht so.
Hier folgend ein paar reale Beispiele zu der Vorgehensweise und Aussagen von Herstellern.
Eigentlich sollte man die Namen dazu nennen, um eine Veränderung zu erreichen, vielleicht folgt dies zu einem späteren Zeitpunkt noch, da vieles beweisbar ist.
Hersteller-Beispiel 1:
Planung von Gaswarnanlagen sind von Herstellern sehr oft mangelhaft, unvollständig und manchmal auch gefährlich.
Zum Beispiel gibt es einen Hersteller, welcher die Gaswarnzentralen / Auswerteeinheiten sehr oft in den Gefahrenbereich vorsieht, sodass man bei einem Alarm sich in den Gefahrenbereich begeben muss, um den Alarm einzusehen und zu quittieren.
Oder es werden Messstellen zwischen zwei Fenster geplant, welche sehr oft gekippt sind.
Wiederum ein anderer plant NH3-Messstellen für Labor-Ammoniak (nicht tiefkalt) knapp über den Boden und verzichtet auf eine Wasserstoff-Messstelle, weil eine Methan-Messstelle ausreichend wäre.
Wiederum ein anderer Hersteller (aus dem Ausland) plante Wasserstoff-Messstellen knapp über den Boden (und diese befinden sich dort heute noch).
Und denken Sie nicht, dass dies unbekannte Hersteller wären, denn dem ist nicht so.
Hersteller-Beispiel 2:
Hersteller verkaufen Ihnen Aussagen, auf welche Sie in Deutschland bei einem Vorkommnis als Betreiber „sitzen bleiben“. Dies soll bedeuten, dass Ihnen Hersteller werblich verkaufen, dass deren Messstellen keine Wartung oder Kalibrierung bzw. Justierung benötigen.
Diese Aussage ist für Deutschland, nach aktuellem Stand, völlig falsch. Wenn Sie dies so umsetzen, dann werden Sie als Betreiber dafür haften, nicht der Hersteller.
Dies werden Sie aber im Detail erst erfahren, wenn ein Vorfall geschehen und der Vorgang extern geprüft wurde.
Und dann? Dann kommt die Aussage…“aber der Hersteller hat gesagt oder damit geworben…“.
Tja, wenn dies den Hersteller dazu wirklich treffen würde, dann gäbe es mit Sicherheit schon einige Hersteller nicht mehr.
Hersteller-Beispiel 3:
Ein Hersteller verkauft seit den 90ger Jahren Gaswarnzentralen und Messstellen an einen großen Industrie-Hersteller / Betreiber. Der Betreiber verlässt sich auf den Hersteller und ordert über die Jahre hinweg Gaswarnanlagen nach, sodass diese heute sehr viele Gaswarnanlagen von diesem Hersteller hat.
Der Hersteller aber liefert nach wie vor, sogar 2022, noch die gleichen Gaswarnanlage wie schon in den 90gern.
So weit denkt man dies wäre kein Problem, bzw. verlässt sich auf den Hersteller. Dieser jedoch weiß, dass seine Gaswarnzentralen und Anlagen schon seit mehr als 10 Jahren nicht mehr den aktuellen Normen entsprechen und so gar nicht eingesetzt werden dürfen.
Und wem sein Problem wird dies bei einem Vorfall sein? Dem Hersteller sein Problem? Nein. Der Betreiber wird haften, dies ist restlos sicher.
Hersteller-Beispiel 4:
Ein großer Betreiber von Gaswarnanlagen erweitert immer wieder seine Gaswarnanlagen. Dazu ist der Außendienst-Mitarbeiter des Herstellers regelmäßig vor Ort und bietet dann entsprechend Gaswarnanlagen bzw. Erweiterung an.
Bei einer Kontrolle kam heraus, dass der Hersteller viele wichtige und überwachungspflichtige Gasarten wie z. B. Benzol (aus der TRGS 910) gar nicht berücksichtigt hat. Und warum nicht? Weil der Hersteller dafür keine Lösung im Programm hat und damit kein anderer Lieferant dort Einzug hält, wurde dies verschwiegen.
Und wieder die Frage, wer wird wohl haften, wenn die Mitarbeiter Krebs bekommen? Der Betreiber, so oder so.
Hersteller-Beispiel 5:
Es gab am Beginn der Gaswarntechnik ein Messprinzip, was sehr schnell „gehypt“ wurde. Dies war das Messprinzip der Halbleiter. Es war sehr günstig, langlebig und für viele Gasarten, besonders brennbare Gase, einsetzbar. Der große Nachteil wurde viele Jahre einfach wegargumentiert.
Leider reagiert dieses Messprinzip auf alles. Es besitzt also eine extrem hohe Querempfindlichkeit auf alle möglichen Stoffe, was dazu führt, dass man sich auf etwaige Alarme nicht verlassen kann, also sehr fehlalarmanfällig.
Hinzu kommen noch diverse weitere Nachteile, welche dazu führten, dass dieses früher gängige Messprinzip heute eigentlich nicht mehr eingesetzt wird.
Diese Sachlage ist sicherlich schon seit 10 Jahre Stand der Technik.
Wie könnte es anders sein, dass es Gaswarngeräte-Hersteller gibt, welche dieses Messprinzip weiter verkaufen, die Kunden nicht über die Nachteile beraten und auch bestehende Messstellen gegen die Gleichen ersetzen, statt gegen ein Messprinzip nach dem heutigen Stand der Technik.
Wie immer, wer wird wohl dafür haften? Nicht der Hersteller, sonst könnte er so auch nicht agieren.
Hersteller Beispiel 6:
Ein Kunde kauft eine komplette Gaswarnanlage betriebsfertig bei einem der ältesten Gaswarngeräte-Hersteller.
So weit verlässt sich der spätere Betreiber auf die Durchführung des Herstellers.
Die Inbetriebnahme erfolgt durch punktuelle Prüfgasaufgabe und prüfen, ob die eingestellten Alarme kommen.
Die Dokumentation zur Inbetriebnahme lautet, dass eine Inbetriebnahme gemäß T021 und T023 durchgeführt wurde.
Wirklich. Echt. Heute noch so.
Es lässt sich nicht erklären, welchen Denkansatz der Hersteller verfolgt. Auf Nachfrage kam nur, dass die Gaswarngeräte-Messstellen im Werk kalibriert worden wären und vor Ort deshalb nur punktuell die Alarme überprüft werden.
Pauschal fällt einem dazu nur das schon oft erwähnte Thema der „unzureichende Aus- und Weiterbildung der Hersteller-Mitarbeiter“ ein. Denn wer angibt nach T021 und T023 eine Inbetriebnahme durchzuführen, der hat diese dann sicherlich noch nicht gelesen oder nicht verstanden.
Hier würde jeder denken, dass der Hersteller nun dafür haftet, da es eine unvollständige Inbetriebnahme ist. Dem ist aber nicht so. Der Betreiber hat dies zu kontrollieren und zu bemängeln. Tut er dies nicht, dann haftet der Betreiber.
Hersteller-Beispiel 7:
Ein gängiger Fehler ist die unzureichende Dokumentation der Hersteller. Es gibt nur ganz wenige Hersteller welche den Service an einer Gaswarnanlage entsprechend vollständig und ausreichend dokumentieren. Die Mehrheit hingegen tut dies nicht.
Aber eines haben alle gemeinsam, denn alle dokumentieren nach eigenen Angaben auf Basis der T021 und T023.
Echt? Haben alle Hersteller diese Werke gelesen und verstanden?
Wenn die Aussage korrekt sein soll, dann lautet die klare Antwort: NEIN, nicht gelesen oder nicht verstanden.
Kaum einer dokumentiert die t90-Zeit. Nur wenige dokumentieren das eingesetzte Prüfgas oder die Messwerte vor und nach der Kalibrierung bzw. Justierung. Ab welcher Abweichung justiert man denn den Sensor? Stellen Sie diese Frage einmal dem Servicetechniker. Usw. usw.
Aber was noch schlimmer ist, es ist nicht nur die Dokumentation, denn es wird genauso gearbeitet wie dokumentiert wird. Ein großer Teil der durchgeführten Wartungen ist unvollständig. Hier wird nicht Nullgas aufgeben, Prüfgas und nochmals Nullgas. Hier wird nicht geprüft ob der Sensor ausreichend schnell, gemäß der t90-Zeit, reagiert.
Hier wird statt Nullgas einfach die Raumluft verwendet oder Prüfgas aus einer Gasblase eingesetzt. Usw. usw.
An dieser Stelle wird das Haftungsthema jedoch komplexer, denn der Betreiber muss sich beim Hersteller nicht dessen fachliche Kompetenz nachweisen lassen.
Spätestens, aber nach 3 Jahren ist eine Unterlagenkontrolle erforderlich und diese muss die unzureichenden Serviceberichte aufdecken und spätestens dann klärt sich die Haftung.
Hersteller-Beispiel 8:
Es gibt diverse Hersteller, welche Gaswarn-Produkte vertreiben, welche gar nicht über die notwendigen Zulassungen verfügen. Da, wie so oft, der Betreiber sich auf die Beratung des Herstellers verlässt, wird dem Betreiber natürlich nur das erzählt, was man selber auch umsetzen kann. Somit fallen oftmals die notwendigen Zulassungsanforderungen weg, wenn der Hersteller diese nicht umsetzen kann. Dies trifft sowohl für Gaswarntechnik in Ex-Zonen zu, wie auch in allen anderen Bereichen. Selbst in Branchen wie Tiefgaragen ist dies schon nahezu Standard, dass man Produkte verkauft bekommt, welche nicht über die notwendigen Zulassungen, Prüfungen oder Ausführungen verfügen.
Und wer wird am Ende dafür haften? Der Betreiber. Wann wird dem Betreiber dies klar? Nach einem gravierenden Vorkommnis.
Hersteller-Beispiel 9:
Dies ist kein richtiges Beispiel wie die anderen, sondern ein Hinweis. Hersteller setzten aus der Problematik des Fachkräftemangels heraus immer mehr Mitarbeiter ein, welche über keine fachliche Ausbildung in Sachen Gaswarntechnik verfügen. Auch besitzen diese meist nicht einmal eine Ausbildung aus dem Elektronik- oder Elektro-Gewerk. Hinzu kommt dann noch die bereits oft erwähnte schlechte Aus- und Weiterbildung der Hersteller, wo man sagen könnte „der Einäugige lernt vom Blinden“.
Hier werden also Personen eingesetzt, welche einmal Metzger, Bäcker, Industriemechaniker oder einen völlig andere branchenfremde Berufe gelernt haben und auch niemals in einem annähernden Beruf tätig waren.
Dazu kommen dann oft noch Sprachprobleme, was einen Lerneffekt zusätzlich erschwert.
Um es kurz machen: Das Niveau fällt spürbar und sichtbar.
Es handelt sich in der Gaswarnbranche jedoch um sicherheitsrelevante Produkte. Hier darf das Niveau nicht sinken.
Da die Betreiberhaftung sehr hoch ist, lässt sich jedem Betreiber nur empfehlen mehr zu kontrollieren und zu hinterfragen. Sollte man sich dazu unsicher sein, dann sollte sich jeder Betreiber der entsprechenden externen Expertise bedienen.
Schlusswort
Sie sehen an diesen Beispielen, wie teilweise unseriös und fahrlässig viele Hersteller agieren. Diese haben Ihren Vorteil im Blick und legen sehr oft keine regelkonforme Ausführung an den Tag.
Warum ist dies so?
Weil in dem Bereich der Gaswarn-Branche eine hohe Betreiberhaftung vorliegt. Auch wenn der Betreiber keine fachliche Kompetenz besitzt, so ist dieser gezwungen sich einer solchen zu bedienen. Macht er dies über seinen Lieferanten der Gaswarnanlage, dann wird dies sehr oft im Falle des Falles zum Verhängnis für den Betreiber werden.
Und weil dies genauso ist, deshalb agierten viele Hersteller genau so. Wenn die Hersteller für deren Ausführungen voll haftbar werden, dann würde es sicherlich viele Hersteller nicht mehr geben.
Vertrauen Sie nur Auslegungen, Beurteilungen und Aussagen von Fachleuten, welche aktuell in der Gaswarn-Branche tätig sind und kein finanzielles Interesse mit der Aussage verbinden.
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