Unseriös oder Unwissend –
Mitarbeiter von Gaswarngeräte-Herstellern
Ein Hersteller aus dem Bereich der Tiefgaragen in Baden Württemberg bewarb im März 2025 auf der Plattform LinkedIn seine CO-Messstellen mit folgendem Text:
„Sicherheit durch moderne Gaswarnanlagen
Kohlenmonoxid ist eine unterschätze Gefahr: Jährlich sterben in Deutschland mehr Menschen an CO-Vergiftungen als bei Bränden. Hauptursache sind defekte Heizungsanlagen, unzureichende Wartung, blockierte Abgaswege oder fehlerhafte Anwendungen.
Die Lösung liegt in modernster Technologie:
Die Gaswarnanlagen erkennen frühzeitig gefährliche CO-Konzentrationen in der Luft und alarmieren rechtzeitig, bevor kritische Werte erreicht werden.
Ein einzelner Sensor überwacht zuverlässig bis zu 400 Quadratmeter und ist optimal für die meisten Heizungsräume geeignet. Die kompakte Bauweise mit maximal drei Metern Kabel zwischen Sensor und Warnanlage ermöglicht eine unauffällige, aber effektive Installation.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung und die passende Lösung für Ihre Gebäudeüberwachung.“
Worum geht es?
Es geht um die pauschale Aussage, Zitat:
„… Ein einzelner Sensor überwacht zuverlässig bis zu 400 Quadratmeter und ist optimal für die meisten Heizungsräume geeignet. …“
Ein Einwand gegen diese pauschale Aussage von „bis zu 400 m2“ in Form eines Kommentars wurde direkt vom Vertriebsleiter des Herstellers gelöscht. Dazu erfolgte vom Vertriebsleiter diese persönliche Nachricht:
„Hallo Herr Schmidt, ich habe ihren Kommentar zu unserem heutigen Post löschen lassen. Ich möchte Sie hiermit bitten auf unsere Aktivitäten auf Social Media nicht mehr zu reagieren. Wenn Sie Werbung für ihre Schulungen und Dienstleistungen machen möchten steht Ihnen dafür ihr eigener Social Media Account zur Verfügung. Zu den von Ihnen kritisierten Punkten kann ich folgendermaßen Stellung beziehen: Der Überwachungsraum unser verwendeten CO-Messstelle ist mit 400m2 auf freier Fläche im umbauten Raum nachgewiesen. Ein größerer Überwachungsraum ist theoretisch möglich jedoch nicht verifiziert. Die von uns geschaltete Werbung bezieht sich auf die Sensibilisierung im Umgang mit Kohlenmonoxid. Eine Irreführung liegt hier nicht vor, da wir in der Kommunikation mit den Planern, Betreibern und ausführenden Unternehmen generell großen Wert auf eine hohe Beratungskompetenz legen und dementsprechend auch sehr gutes Feedback dazu bekommen. Ihr subjektives Empfinden kann ich in dieser Sache nicht teilen. Ich hoffe wir finden zukünftig einen Weg um uns konstruktiv im Sinne des freien Wettbewerbs auszutauschen ohne dass ich rechtliche Schritte aktivieren muss. Mit freundlichen Grüßen“
Nochmals zur Verdeutlichung
Der Hersteller hat sein Haupt-Umsatzgebiet in Sachen Gaswarntechnik in der Tiefgaragenbranche, ansonsten ist die Gaswarntechnik dort nur eine „Nebenprodukt“.
Für die Tiefgaragen gibt es tatsächlich nach EN 50545 die Vorgabe, dass bis zu 400 m2 eine Messstelle vorzusehen ist. Daran leitet dieser Hersteller oder Vertriebsleiter wohl seine unseriöse Werbeaussage ab.
Diese Festlegung der EN 50545 hat seinen Ursprung im Jahre 1984 (der VDI 2053) und hat diverse Gründe wie niedrige Raumhöhe, Durchlüftung mittels Ventilatoren, Ursprung Autoabgase, geringe Vorkommnisse, usw. .
Zitat EN 50545 Punkt 1 erster Absatz:
„Diese Europäische Norm ist anwendbar für Geräte zur Detektion und/oder Messung von Kohlenmonoxid (CO), …“
Achter Absatz: „Diese Europäische Norm gilt nicht für die Anwendung, die bereits durch die folgenden Normen abgedeckt werden:
– Arbeitsplatzumgebungen, siehe EN 45544“
Nachfolge-Norm ist die EN IEC 62990.

Klare Sachlage
Somit ist eine solche Werbeaussage niemals auf andere Branchen oder Einsatzgebiete anwendbar. Dies wäre so, wie wenn man die DIN 6653-2 der Schankanlagen für alle CO2-Überwachungen anwenden würden (mit Schukostecker, extrem hohen Alarmschwellen, usw.), passt/geht auch nicht.
Unseriös oder Unwissend
Dies ist ein Parade-Beispiel für unseriöse Aussagen von Herstellern, welche nur dem Umsatz dienen und vor Unwissenheit nur so strotzen.
Zitat des Vertriebsleiters: „Die von uns geschaltete Werbung bezieht sich auf die Sensibilisierung im Umgang mit Kohlenmonoxid.“
Man wird mundtot gemacht und mit rechtlichen Schritten erpresst

Man postet als Hersteller öffentlich Werbung und legt dann fest, dass solche Irreführungen nicht kommentiert und reklamiert werden dürfen, ansonsten löscht man dies einfach kurzerhand wieder. Zusätzlich reagiert man wie oben zu lesen ist und droht noch dazu rechtliche Schritte an. Kritik wird bei diesem klassisch deutschen Hersteller mundtot gemacht, statt dieser aufgeschlossen gegenüber zu stehen.
Und die Nachrichten gingen noch weiter, aber ohne einsichtiges Ergebnis des Vertriebsleiters.
Warum ist diese Werbung unseriös:
Weil es keine Beschränkung eines Erfassungsbereichs für eine Messstelle gibt (die erwähnte „Verifizierung“ würde uns schon einmal interessieren). Der Erfassungsbereich einer Messstelle ist somit unbegrenzt. Eine Erfassung eines Gas-Luft-Gemisches ist davon abhängig, ob das entsprechende Gemisch zur Messstelle gelangt, egal wie groß der Bereich dahinter ist. Wenn sichergestellt ist, dass ein Gas-Luft-Gemisch kontinuierlich zur Messstelle gelangt, dann sind auch noch viel größere Radien möglich. Ähnlich wie bei absaugenden bzw. ansaugenden Anlagen (über die Schlauchlänge).
Allerdings ist dies absolut „realitätsfern“. Denn bei Raumgrößen von mehreren hundert Quadratmetern wird ein Gas-Luft-Gemisch ohne Hilfsmittel nicht sicherheitsgerichtet an den Sensor gelangen. Nur wenn die Gasmenge und Gaskonzentration sehr hoch und anhaltend wäre, dann wäre es mit einer hohen Zeitverzögerung und Verdünnung möglich. Dies wäre dann aber viel zu spät, bei einer viel zu hohen Konzentration, also nicht Sicherheitsgerichtet.
Zusätzlich ist diese Aussage unseriös, weil man die Aussage von 400 m2 auf alle Branche verteilt. Man schränkt diese Aussage also nicht auf den Bereich der Tiefgarage ein (wo es zulässig wäre), sondern suggeriert, dass dies für alle Einsatzbereiche mit CO gelten würde, mit der Formulierung „bis zu“.
Zitate der Werbung:
…Jährlich sterben in Deutschland mehr Menschen durch Kohlenmonoxidvergiftung als bei Brandereignissen. Die Hauptursachen sind defekte Heizungsanlagen, mangelhafte Wartung, blockierte Abgaswege und auch die falsche Nutzung bzw. Anwendung. Die Gefahr lauert überall dort, wo Verbrennungsprozesse stattfinden: in Heizungsräumen, bei Gasthermen, bei BHKWs oder Kaminen. …
…Unsere GWA ist perfekt auf die Bedürfnisse der meisten Gebäude zugeschnitten. Ein einziger Sensor überwacht zuverlässig bis zu 400 Quadratmeter – ausreichend für die meisten Heizungsräume. …
Mal ganz objektiv:
Verbinden Sie mit diesen Zitaten eine Tiefgarage oder andere Einsatzbereiche?
Suggerieren diese Aussagen, dass deren Gaswarnsensoren in den aufgeführten Bereich eine Fläche von bis zu 400 m2 überwachen können?
Anbei bemerkt: Bei den beworbenen „Sensoren“ handelt es sich um ganz normal Zukaufware, wie diese viele Gaswarngeräte-Hersteller einsetzen, welche keine Sensoren selber produzieren.

Wie die Auto Hersteller
Dies wäre in etwa vergleichbar damit, wenn mein Auto mit einer Tankfüllung realistisch 500 km weit kommt, der Hersteller aber bewirbt, „mit unserem Fahrzeug kommen Sie bis zu 3.200 km weit mit einer Tankfüllung“.
Das Beispiel trifft es nicht exakt, aber jeder dürfte verstehen was damit gemeint ist. Und derartige Aussagen zu Lasten der Sicherheit von Menschenleben und Gesundheit.
Verlässlichkeit von Hersteller-Aussagen
Viele Kunden, Betreiber und Anwender verlassen sich auf solche Hersteller-Aussagen. Haben nun ein großes BHKW oder anderes Projekt und sehen nun für eine große Halle mit unter 400 m2 eine einzige CO-Messstelle vor. Weil es so beworben wurde mit „bis zu“.

Und nun …
Nun kommt es wie es immer kommt, die Schuld wird der Betreiber haben bzw. die Person welche die Gaswarnanlage ausgelegt hat (weshalb die Fachkunde auch so wichtig ist). Nicht der Hersteller mit seiner Werbeaussage, sondern der Betreiber der Gaswarnanlage wird dann ein Erklärungs- und Haftungsproblem haben.
Lerneffekt
Daraus sollte jeder lernen: Bei solchen unseriös werbenden Herstellern sollte man besser keine Produkte kaufen. Ein vertrauenswürdiger und seriöser Hersteller hat solche irreführenden Werbeaussagen nicht nötig.
Dies Aussage klingt hart, ist aber genauso gemeint, denn bei einem Produkt welches Menschenleben, Gesundheit und Gebäude schützen soll, ist die Verlässlichkeit auf Aussagen des Herstellers extrem wichtig.
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