Auszug Posting LinkedIn_ 27. März 2025

Der Hersteller hat sein Haupt-Umsatzgebiet in Sachen Gaswarntechnik in der Tiefgaragenbranche, ansonsten ist die Gaswarntechnik dort nur eine „Nebenprodukt“.
Für die Tiefgaragen gibt es tatsächlich nach EN 50545 die Vorgabe, dass bis zu 400 m2 eine Messstelle vorzusehen ist. Daran leitet dieser Hersteller oder Vertriebsleiter wohl seine unseriöse Werbeaussage ab.
Diese Festlegung der EN 50545 hat seinen Ursprung im Jahre 1984 (der VDI 2053) und hat diverse Gründe wie niedrige Raumhöhe, Durchlüftung mittels Ventilatoren, Ursprung Autoabgase, geringe Vorkommnisse, usw. .

Gaswarnanlagen-Hersteller, unseriös oder unwissend?
Auszug PDF-Anlage zu Posting in LinkedIn vom 27. März 2025
Falschinformationen durch Gaswarngeräte-Hersteller
Betreiber Haftung – nicht Herstellerhaftung

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