Unsere Leistungen
Als Fachkundige für Gaswarntechnik und Fachkraft für Explosionsschutz stehen wir Ihnen für Ihr Gaswarnprojekt gerne beratend zur Seite. Unsere Leistungen beziehen sich darauf Ihnen bei der Auslegung, Ausführung und Betrieb einer Gaswarnanlage behilflich zu sein. Es ist dabei egal, ob es sich um eine Ex-Zone oder keine Ex-Zone handelt, genauso wie die Gasart, um welche es geht.
Unser Ziel ist eine seriöse Auslegung unter Berücksichtigung deutscher Normen und Regelwerke und Sie nicht mit Messstellen „zuzupflastern“, wie dies manch einer gerne auslegt.
Ihre Gaswarnanlage soll passend für Ihre Gegebenheiten sein und nicht ein Kompromiss, weil der angefragte Gaswarnanlagen-Hersteller kein passendes Produkt hat. Natürlich müssen auch alle notwendigen Normen und Regelwerke beachtet und eingehalten werden.
Solch eine Auslegung und Beratung ist für Hersteller zwar umsetzbar, aber nur für deren eigene Produkte. Eine herstellerunabhängige Auslegung, passend für die Anwendung, dürfte einem Gaswarngeräte-Hersteller nachvollziehbar schwerfallen. Der Verkaufsdruck und die eigene Geschäftsentwicklung sind überlebenswichtige Faktoren. Aber auch Händler sind nicht völlig unabhängig. Alleine schon, weil nicht jeder Hersteller auch jeden Händler beliefert. Egal wie „unabhängig“ man sich präsentieren möchte. Kein Gaswarntechnik-Händler oder Hersteller ist bei einer Gaswarnanlage unabhängig.
Bei uns ist dies völlig anders. Wir haben keine finanziellen Kontakte zu Herstellern oder Händlern und sind somit völlig unabhängig. Auch haben wir keinen Verkaufsdruck, da wir keinerlei Vor- oder Nachteil durch den Kauf einer Gaswarnanlage haben. Dies ergibt eine absolute seriöse Beratung und Auslegung.
Natürlich macht eine solche Auslegung auch im Ausschreibungssegment sehr viel Sinn, egal ob vom Bauherrn oder dem Planungs- und Ingenieurbüro. Das Thema Gaswarntechnik wird durch zahlreiche Normen und steigende Sicherheitsstandards immer komplexer und anspruchsvoller, weshalb auch die Empfehlung der Berufsgenossenschaft existiert. Dabei ist eine Planung nur vorzunehmen, wenn man entsprechend „fachkundig“ geschult ist. Wenn keine Fachkunde vorliegt, dann macht es sicherlich Sinn sich dieser extern zu bedienen, um das Haftungsthema zu minimieren. Hierfür stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Folgende Beratung bieten wir an:
- Auslegung Ihrer neuen Gaswarnanlage oder Erweiterung (alle Branchen).
- Kontrolle Ihres Konzeptes zu Ihrer bestehenden Gaswarnanlage, nach aktuellen Normen.
- Kontrolle der Messstellen-Positionierung und Anzahl, nach aktuellen Normen.
- Kontrolle ganzer Landkreise bzw. öffentliche Arbeitgeber/Einrichtungen in Sachen Gaswarntechnik.
- Hilfestellung für Planungsbüros für die Auslegung von Gaswarnanlagen.
- Hilfestellungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit für das Thema Gaswarntechnik.
- Hilfestellung beim Explosionsschutzdokument in Sachen Gaswarntechnik.
- Erstellung von neutralen Ausschreibungstexten.
- Kontrolle der Unterlagen zu Ihrer Gaswarnanlage.
- Hilfestellung beim Alarmierungskonzept/Alarmierungsmatrix.
- Gutachten und Zweit-/ Gegengutachten für Gaswarnanlagen.
- Gerichtsgutachten bei Schadensfällen.
- Gaswarnanlagenangebote prüfen und vergleichen.
- Preisverhandlungen mit Gaswarnlieferanten.
- Projektbetreuung von der Planung bis zur Wartung.
- Betreuung der Gaswarnanlage in prüfender bzw. überwachender Funktion auf Dauer oder für festgelegte Zeiträume.
- Beratungen in Sachen Gaswarntechnik.
- Hersteller-Beratungen stationäre Gaswarntechnik.
- Schulungen verschiedenster Art zu stationärer Gaswarntechnik.
- Zertifizierung von Gaswarntechnik-Schulungen
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!
Was bieten wir nicht an
Um Missverständnisse zu vermeiden, hier ein paar Infos, was wir nicht anbieten können:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Explosionsschutzdokumente
- Schulungen für tragbare Gaswarngeräte
Zudem einige wichtige Informationen:
- Wir sind keine “Prüfsachverständigen” und können diese Dienstleistung nicht anbieten
- Aus Gründen der Haftung bieten wir „Auslegungen” gemäß der Normen und Regelwerke an, keine Planungen wie z.B. von einem Fachplaner mit Zeichnung usw.
- Wir bieten “Zuarbeit” und “Beratungen” an, keine vollumfänglichen haftbaren Tätigkeiten aus dem Segment eines Fachplaners oder Fachkraft für Arbeitssicherheit
Diese Ausführungen haben ihren Hauptgrund in den Vorgaben der Haftpflichtversicherung, wie auch in den Berufsbildern, z. B. des „Prüfsachverständigen” oder „Fachkraft für Arbeitssicherheit”.
Für vieles, was wir nicht anbieten können, haben wir die passenden Partner. Schauen Sie einfach einmal auf die Seite „Partner” und wenden sich direkt an sie. Gerne mit dem Hinweis, dass Sie von uns kommen!
Tel. 06004 79297 0
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