Befähigte Person – uns hat der Hersteller geschult

Klasse, läuft! Hoffentlich.
War der Abschlusstest schwer?
Ergebnisse bekommen? Nein? Warum nicht?
Wissen Sie jetzt, worauf Sie bei einer Kalibrierung achten müssen?
Können Sie ein paar Fehlermöglichkeiten benennen?
Wissen Sie, worauf beim Prüfgas zu achten ist?
Welche Materialien für Prüfgasadapter, Schlauch & Ventil für welche Gasart einzusetzen sind?
Und was ist mit dem Durchfluss je Gasart?
Welche Alarmschwellen anzuwenden sind, wenn keine AGW-Werte existieren?
Worauf müssen Sie bei den Messprinzipen achten?
Was sollte alles im Servicebericht aufgeführt werden?
Worauf alles bei der Positionierung von Messstellen zu achten ist?
Was ist eine Baumusterprüfung?
Braucht man eine messtechnische Funktionsprüfung?
Was genau Sie bei der Unterlagenkontrolle durchzuführen haben?
Welche Norm ist entscheidend für toxische Gase?
Usw.
Nein? Tja, dann fehlt wohl einiges bei der Schulung.

Gaswarngeräte-Hersteller und das Thema Grundlagenschulung

Ein Gaswarngeräte-Hersteller kann Ihnen sicherlich vieles über die Technik und seine Produkte erklären und Sie schulen, da niemand besser diese Produkte kennen sollte wie der Hersteller.
Was aber kein Hersteller brauchbar umgesetzt bekommt, ist die Grundlagen-Schulung in Sachen Gaswarntechnik für eine „befähigte Person“. Selbst der mit Abstand beste Anbieter im Markt, in Sachen Schulung von stationärer Gaswarntechnik, hat hier noch Luft nach oben.

Woran erkennt man dies?

Dies lässt sich oftmals leicht daran erkennen, dass eine Schulung zur befähigten Person inklusive technischem Teil, wo man das Kalibrieren von Transmittern üben sollte, nie länger wie zwei Tage in Anspruch nimmt. Dies kann zeitlich schon überhaupt nicht ausreichen, unmöglich.
Wenn man die Grundlagen in Sachen Gaswarnanlagen richtig schult, womit dann auch die notwendigen Kenntnisse für eine befähigte Person vermittelt werden, dann braucht man dafür schon im Wiederholungsfall mindestens zwei Tage und dies ohne den technischen Teil.

Warum kann dies so gemacht werden?

Weil es so gemacht wird. Wie schon in anderen Beiträgen erwähnt, lässt in der Gaswarnbranche der Begriff „Seriosität“ sehr stark zu wünschen übrig. Jeder Hersteller kämpft für sich und gönnt auch dem Marktbegleiter nichts. In anderen Ländern arbeiten Hersteller zusammen und unterstützen sich, aber in Deutschland ist dies unvorstellbar.
Dazu kommt die Tatsache, dass unser Gesetzgeber das Thema Schulungen und die dazugehörende Haftung nicht wirklich brauchbar aufgestellt hat. Was bedeutet, dass ein unzureichender Schulungsinhalt selten als Fehlerquelle identifiziert und „bestraft“ wird. Und da das Risiko und die Haftung in Sachen Schulung in der Gaswarnbranche so gering sind, existieren solche unseriösen Praktiken. Kaum zu glauben in einem solch „durchgeregelten“ Land, aber dies ist die unschöne Realität.

Beispiel mit „Abläufen“ unter der Hand:

Es gibt mehrere große Hersteller, welche eigentlich keine deutschsprachigen Schulungen für stationäre Gaswarnanlagen anbieten. Für große Kunden führt man diese jedoch durch, damit der „große Kunden“ auch wohlgesonnen bleibt. Dann wird in der Firma geschult oder direkt beim Kunden. Oftmals (eigentlich immer) durch Personen, dessen Haupttätigkeit nicht das Thema Schulungen ist. Auch sind die Werdegangs-Voraussetzung zur Durchführung von Schulungen (z. B. der Ausbilderschein) überhaupt kein Thema. Diese Person schult dann auch den Grundlagenteil oder es teilt sich auf zwei Personen, einer für die Technik und einer für die Grundlagen.
Auf jeden Fall ist diese Praxis als „unterirdisch“ und absolut unseriös zu bezeichnen. Dies wird jedoch regelmäßig in Deutschland von Gaswarngeräte-Herstellern praktiziert.

Woran erkenne ich einen seriösen Hersteller in Sachen Schulung?

Eigentlich daran, ob die Referenten bzw. durchführende Personen dies hauptberuflich machen. Zum anderen wie die Schulung aufgebaut ist. Ob es Zugangsvorrausetzungen gibt. Ob es einen Abschlusstest inkl. Durchfallquote gibt. Aber auch an der Zeit. Wie erwähnt ist eine Schulung zur befähigten Person im Sinne der Berufsgenossenschaften und deutschen Unfallversicherer nicht innerhalb 2 Tage mit Grundlagen und technischer Schulung umsetzbar und wäre dann somit als Unvollständig anzusehen.

Und wichtig…

Lassen Sie sich nicht davon täuschen, wenn Ihnen das Argument begegnet „wir sind doch im MEWAGG-Ausschuss, wir müssen ja wissen, was richtig und notwendig ist“. Aus Erfahrung können wir dazu nur klar feststellen: Schön wäre es.
Kaum ein Gaswarngeräte-Hersteller, welcher nicht in diesem Ausschuss als Gast oder festes Mitglied unterwegs ist und trotzdem lässt die Seriösität und Professionalität so sehr zu wünschen übrig. Somit hat das eine mit dem anderen nichts zu tun und ist definitiv kein „Aushängeschild“.

Weitere Beiträge finden Sie hier.

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