Der Service für Sie:
Unsere Sachverständigen für Ihre Gaswarntechnik

Geprüfter Sachverständiger für Gaswarntechnik

Als BDSH-geprüfte Sachverständige und Gutachter für Gaswarntechnik stehen wir Ihnen gerne bundesweit für alle Arten der Beurteilungen in Sachen stationäre Gaswarnanlagen zur Verfügung.

Es gibt viele Beispiele, wo wir Sie unterstützen können.

Ein Prüfinstitut erstellt ein Gutachten. Oft lohnt es sich, eine Zweitmeinung einzuholen. Dies erledigen wir. Wir prüfen die etwaige Mängelliste und erstellen ein Zweitgutachten. Der Dialog gestaltet sich dadurch einfacher. Es kommt vor, dass Prüfinstitute ungerechtfertigte Mängel auflisten oder auch Schwachstellen übersehen. Durch unsere Arbeit können diese Defizite rechtzeitig behoben und bei der aktuellen, wie auch Zukünftigen, Prüfung Geld eingespart werden.

Weitere Bereiche, die erfahrungsgemäß durch unsere Sachverständigen optimiert werden.

Kennen Sie den Begriff „Sicherheitsakte“? Nein?
Der Begriff Sicherheitsakte kommt aus der DIN EN 60079-29-2 und wird von immer mehr Normen übernommen. Seit 2015 soll dieser Begriff aussagen, dass der Betreiber einer Gaswarnanlage für jede Messstelle darlegen soll, nach welchen Gesichtspunkten diese an der jeweilige Stelle platziert wurde. Dies gilt auch für alle bestehenden Gaswarnanlagen, da es keinen Bestandsschutz gibt.
Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir prüfen die Positionierung Ihrer Messstellen und erstellen eine Begründung für die Wahl der jeweiligen Messstellenposition oder empfehlen eine andere Position.

Normen und Regelwerke für Gaswarnanlagen

Oder eine unserer gängigsten Dienstleistungen:

Ist die Überprüfung der gesamten Gaswarnanlage auf Umsetzung nach den aktuellen Normen und Regelwerken, zusammen mit der Kontrolle aller Unterlagen auf Vollständigkeit und Inhalt. Diese Tätigkeit sollte gemäß Berufsgenossenschaften und Deutschen Unfallversicherern alle drei Jahre durchgeführt werden.
Wann war Ihre letzte Kontrolle dazu?

Kennen Sie das „Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)“? Nein?

Es wäre sicherlich sinnvoll, sich damit zu beschäftigen, wenn Sie eine „überwachungsbedürftige Anlage“ betreiben. Das Gesetz ist von 2021. Es geht darum, die Sicherheits- und den Gesundheitsschutz beim Einsatz von überwachungsbedürftigen Anlagen zu verbessern.
Eine der vielen möglichen Maßnahmen dazu ist die Gaswarntechnik, dessen Einsatz gemäß § 5 den organisatorischen Maßnahmen vorzuziehen ist.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Beachtung und Umsetzung dieses Gesetzes.

Analyse bestehender Gaswarnanlagen und Konzepte

Auch größere Firmen bzw. Institutionen beauftragen uns gerne für:

Die Überprüfung aller Niederlassungen auf eine einheitliche Gaswarnstrategie und Umsetzung. Oder auch Landkreise, welche ihre ganzen öffentlichen Gebäude (Kläranlagen, Tiefgaragen Schulen, Mehrzweckhallen usw.) von uns hinsichtlich notwendiger Gaswarntechnik überprüfen lassen, gehören zu unserem Einsatzgebiet.

Langzeit-Projekte

Immer öfters werden wir auch in Langzeit-Projekte eingebunden, wo große Konzerne ganze Richtlinie für den Einsatz von Gaswarntechnik erstellen, um diese mit deren Produkte mit zu verkaufen oder selber durch die Gaswarntechnik geschützt zu werden. In jedem Fall geht es darum, einheitliche Sicherheitsstandards nach aktuellen Normen und Regelwerken sicher zu stellen.

Planung und Auslegung von Gaswarnanlagen

Bereits im Planungsprozess tätig.

Bei vielen Projekten werden wir bereits im Planungsprozess mit eingebunden die Gaswarntechnik nach aktuellen Normen und Regelwerken auszulegen und entsprechende Hinweise zu geben.
Teilweise prüfen wir auch bestehende Konzepte, was sich oftmals lohnt, da die Fehlerquote in Sachen Auslegung von Gaswarnanlagen recht hoch ist.
Diese Projekte reichen von kleineren Projekten bis hin zum Neubau ganzer Industrie- und Fertigungsgebäuden.

Klassische Auslegung von Gaswarnanlagen.

Natürlich ist eines unserer größten Einsatzgebiete die klassische Auslegung von Gaswarnanlagen. Dazu gehört neben der Positionierung der Messstellen und Alarmierungsmittel auch das Erstellen der Unterlagen für die Sicherheitsakte. Auf Wunsch begleiten wir diese Projekte bis zur Fertigstellung und darüber hinaus.

Angebotsvergleiche von Gaswarnanlagen

Angebotsvergleiche

Kennen Sie alle Gaswarngeräte-Lieferanten von Deutschland?
Woher wissen Sie, welcher für Sie das passende Produkt anbietet?
Ein Bestandteil der Auslegung ist oftmals das Einholen von Angeboten bei passenden Gaswarngeräte-Lieferanten. Wenn Sie dies einmal gemacht haben, dann werden Sie bemerkt haben, wie schlecht diese Produkte im Zuge eines Projektes zu vergleichen sind. Oftmals werden dabei wichtige Punkte übersehen, wie z. B. notwendige Zulassungen oder technische Erfordernisse. Auch denken viele nicht an die Folgekosten, welche oftmals höher sind wie die Anschaffungskosten (auf 10 Jahre gerechnet). Mit uns erhalten Sie eine Übersicht über alle in Frage kommenden Lieferanten inkl. einer Auswertung, welche die Angebote vergleichbar machen, damit Sie eine passende Entscheidung treffen können. Wir sind dabei völlig herstellerneutral und unabhängig, was uns einzigartig und unparteiisch macht. Dadurch wurden schon sehr viele Fehlkäufe und natürlich auch viel Geld eingespart.

Ausschreibungstexte für Gaswarnanlagen

Ausschreibungstexte

Wie gehen Sie vor, wenn Sie eine Gaswarnanlage ausschreiben wollen oder müssen?*
Holen Sie sich bei einem Hersteller die Texte und passen diese einfach an?
Woher wissen Sie, dass die passenden und geeigneten Produkte eingeplant wurden?
Und woher wissen Sie, ob alle Normen und Regelwerke beachtet und notwendige Zulassungen auch erwähnt wurden?
Ist es fair und gewollt, das Produktmerkmale ausgeschrieben werden, welche gar keine Wichtigkeit besitzen, hingegen wichtige Aspekt unter Umständen fehlen?
Die Fehlerquote in Sachen Gaswarntechnik und Ausschreibung ist sehr groß und oftmals am Ende dann sehr teuer.
Es macht Sinn eine fachkundige Auslegung vornehmen zu lassen und dann auf Basis dessen Produktmerkmale zu identifizieren und nur anhand dieser Produktmerkmale einen Ausschreibungstext zu formulieren.
Klar ist dies nicht im Sinne der Hersteller, aber es schafft eine seriöse Vergleichbarkeit mit den Punkten, welche auch für das Projekt wichtig sind, ohne andere wichtige Aspekte wie z. B. notwendige Zulassungen außer Acht zu lassen. Sparen Sie hier nicht an der falschen Stelle es, kostet Sie später deutlich mehr.

Versicherungsgutachten Gaswarnanlage
Haftung, Recht und Gesetz – Gaswarntechnik

Unfallbearbeitung

Natürlich prüfen und bearbeiten wir auch Unfälle in Sachen Gaswarntechnik für alle Versicherungen oder die Staatsanwaltschaft. Dazu gehören natürlich auch Gegengutachten für Rechtsanwälte der Verteidigung.
Wir sind also vom Versicherungsfall bis zur Gerichtsverhandlung tätig.

Und so gibt es noch viele weitere Beispiele unserer täglichen Tätigkeit, welche wir Ihnen hier auflisten können. Um es auf den Punkt zu bringen, können wir Ihnen sagen, dass wir für alles rund um das Thema stationäre Gaswarnanlage beratend für Sie tätig sein können.

Warten Sie nicht zu lange und sparen Sie nicht an der falschen Stelle, damit wir nicht irgendwann Ihren Unfall prüfen müssen, denn dies gilt es zu vermeiden.

Haben Sie Fragen, dann kontaktieren Sie uns bitte:



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