Qualitätssiegel für Schulungen in Sachen Gaswarntechnik
In Sachen Schulungen für Gaswarntechnik gibt es im deutschen Markt erhebliche Unterschiede unter den Anbietern, was den Inhalt von Gaswarn-Schulungen betrifft.
Zahlreiche dieser Schulungen sind sehr universell gehalten und somit völlig unzureichend für die einzelne Branche.
Auch aktuelle Normen und Regelwerken werden oftmals sehr begrenzt und unvollständig vermittelt, was oftmals daran liegt, dass der Referent es nicht besser weiß.
Beispiele dazu, worauf oftmals kaum eingegangen wird:
- Was gehört in einen Servicebericht;
- Welche Zulassungen muss eine Gaswarnanlage erfüllen bzw. nach welcher Norm ist diese auszuführen;
- Worauf ist bei Ex-Produkten im Detail zu achten?
- Worauf ist bei den Alarmierungen zu achten;
- Worauf muss der Betreiber achten;
- Was gehört seit 2015 in die Sicherheitsakte;
- Wie funktioniert im Detail eine Kalibrierung;
- Welche Fehlermöglichkeiten gibt es alle bei einer Kalibrierung;
- Welches Prüfgas ist einzusetzen, wo liegen die Fehlermöglichkeiten;
- Was ist der Unterschied zwischen Wartung und Instandsetzung;
- Was sind die Kriterien für eine Messstellenpositionierung;
- Welchen Unterschied gibt es bei brennbaren und toxischen Gasen hinsichtlich der Messstellenposition;
- Wie ermittle ich Alarmschwellen;
- Usw. usw. usw.
Solch eine Liste lässt sich für jede Schulungsart erstellen, woran Sie als Teilnehmer schnell den notwendigen Schulungsinhalt erkennen können.
Unsere Erfahrungen
Aus unserer Erfahrung können Sie davon ausgehen, dass bei mehr als 50 % der Schulungen in Sachen stationäre Gaswarntechnik der notwendige Inhalt nicht vermittelt wird.
„Ja und, dies ist Sache des Schulungsanbieters“, denken Sie.
Die Hoffnung stirbt zuletzt
Na dann hoffen Sie mal, dass eine Problemursache niemals darauf zurückzuführen ist. Spätestens dann wird man Ihnen die rechtliche Situation näher erläutern. Diese sieht durchaus anders aus, wie Sie sich diese aktuell vielleicht vorstellen.
Zum Beispiel ist es, je nach Tätigkeit, Sache des Betreibers/Arbeitgebers sich von den fachlichen Qualifikationen des Mitarbeiters zu überzeugen, bevor dieser z. B. mit der Wartung, Instandsetzung oder Auslegung einer Gaswarnanlage beauftragt wird.
Unzureichende Schulung
Wenn nun die Schulung beim Gaswarngeräte-Hersteller oder Schulungsorganisation völlig unzureichend war, was ist dann?
Ja, Sie denken, „mehr wie ein Gaswarngeräte-HerstellerHersteller, kann niemand fachlich schulen, es ist ja der Hersteller“.
Technisch gesehen mag dies auch so sein, aber eine Gaswarn-Schulung besteht oftmals aus dem Grundlagen- und einem Technischen-Teil. Bei den Grundlagen, bzw. allem abseits der Technik, kann der Hersteller genauso unzureichend schulen wie jeder andere auch. Auch bei der Technik können viele Hinweise fehlen z. B. der Unterschied zwischen einer Kalibrierung von normalreaktiven Gasen und hochreaktiven Gasen.
Der Gesetzgeber
Der Gesetzgeber macht es sich einfach und spielt durch die Betriebssicherheitsverordnung „den Ball“ immer zum Betreiber/Arbeitgeber. Sie als Betreiber/Arbeitgeber müssen sich davon überzeugen, dass die fachliche Qualifikation des Mitarbeiters ausreicht für die vorgesehene Tätigkeit.
Sich darauf zu verlassen, dass eine Schulung alles Notwendige vermittelt hat, wird im Nachgang als alleinige Vergewisserung sicherlich nicht ausreichen. Es wird davon abhängig sein inwieweit man rechtlich beurteilt, dass der Arbeitgeber in der Lage gewesen wäre die Defizite hätte erkennen zu können.
Weiterführende Infos dazu finden Sie auch in diesem Beitrag.
Was ist Ihre Intension in Sachen Schulung? Möchten Sie nur ein Zertifikat? Oder geht es darum, sich weiterzubilden und den kompletten Inhalt zu erfahren, welcher zur gewählten Schulung gehört? Oder geht es um den Preis? Oder eine Kombi aus Preis und Zertifikat?
Wenn es um den Inhalt geht
Wenn Ihre Intension der Schulungsinhalt ist und Sie haftungstechnisch Ihr Risiko verringern möchten, dann sollten Sie sich für eine hochwertige Schulung in Sachen Gaswarntechnik entscheiden.
Wie erkennt man eine hochwertige Schulung?
Dies ist zum Teil einfach. Dazu finden Sie bei unseren FAQ zahlreiche Hinweise.
Aber der sicherste Hinweis ist eine geprüfte und zertifizierte Schulung.
Wenn die gewählte Schulung von einem Fach- und Sachkundigen geprüft und dies schriftlich bestätigt wurde. Dann können Sie mit hoher Sicherheit davon ausgehen, dass die gewählte Schulung den Inhalt vermittelt, welcher auch für diese Schulung notwendig und erforderlich ist.
Geprüfte Qualitätsschulung für Gaswarntechnik
Für diesen Zweck prüfen wir Schulungen in Sachen Gaswarntechnik und stellen entsprechend ein Zertifikat aus, wenn der Schulungsinhalt den aktuellen Erfordernissen in Sachen stationärer Gaswarntechnik vollumfänglich entspricht.
Dies gilt für Herstellerschulungen genauso wie für Schulungsorganisationen oder Schulungen von Einzelpersonen.
Vertrauen
Vertrauen Sie bei der Auswahl von Schulungen in Sachen Gaswarntechnik ausnahmslos Kursen, welche entsprechend mit unserem Siegel versehen und somit ausführlich geprüft wurden.
Wie bekomme ich ein Qualitätssiegel?
Um unser Qualitätssiegel zu bekommen ist es erforderlich, dass wir an dem jeweiligen Kurs teilnehmen. Diesen werten wir aus und erstellen eine Liste mit Punkten, welche man prüfen oder verbessern sollte. Dazu geben wir dann auf Wunsch weiterführende Hilfestellungen.
Im Anschluss sollte der Schulungsbetreiber seinen Kurs entsprechend anpassen.
Nun nehmen wir erneut an der Schulung teil und beurteilen die vorliegenden Veränderungen. Entspricht nun alles den notwendigen Erfordernissen, dann stellen wir unser Qualitätszertifikat aus, welches zur werblichen Nutzung unseres rechtlich geschützten Siegels, rein für diesen Kurs, berechtigt.
Gültigkeit
Das Ganze hat eine Gültigkeit von zwei Jahren, um sicher zu stellen, dass sich ändernde Vorgaben der Normen und Regelwerke auch entsprechend weiter beachtet und umgesetzt werden.
Was bringt dies einem Schulungsanbieter?
Sehr viel. Der Schulungsanbieter sagt mit der Prüfung seiner Schulung aus, dass diese im Inhalt den aktuellen Normen und Regelwerken entspricht und einen hochwertigen und vollständigen Schulungsinhalt besitzen.
Wer sagt uns, dass dieses Siegel nicht einfach „gekauft“ wurde ?
Wir. Wer uns kennt, weiß, dass wir absolut nicht käuflich sind. Egal wie hoch die Summe ist. Eine Aussage, Beurteilung und auch Siegel von uns hat immer die Gemeinsamkeit, dass man sich auf diese Aussage verlassen kann. Unsere Aussagen, Beurteilungen und Tätigkeiten, sind zu keinem Zeitpunkt „Geld gesteuert“ und somit absolut neutral. Auch leben wir nicht vom Verkauf der Schulungszertifizierungen. Deshalb können Sie absolut sicher sein, dass nur derjenige ein Siegel bekommt, welcher auch die Anforderungen vollständig erfüllt und nicht nur genügend „Geld auf den Tisch“ legt.
Ist das Siegel auch für Gaswarngeräte-Hersteller wichtig?
Ja. Bei den Herstellern gibt es ebenfalls sehr große Unterschiede in Sachen Schulungen. Nur weil man der Hersteller eines Produktes ist, bedeutet dies nicht, dass die Schulungen dazu ein Highlight ist und alle Erfordernisse der aktuellen Normen und Regelwerke abbildet.
Dem ist meist weit gefehlt, da Hersteller oft in einer „kleinen Welt“ leben, ihre eigenen Produkte kennen aber nicht zwingend den Alltag im Markt und die damit verbunden Fehlermöglichkeiten auch im Hinblick auf aktuelle Normen.
Ganz besonders für Hersteller macht eine Prüfung der angebotenen Schulungen sehr viel Sinn aber auch für Händler, freie Personengruppen wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Schulungsgesellschaften.
Eines ist in jedem Fall sicher: Wer seine Schulungen nicht kontrollieren und beurteilen lassen möchte, der wird gute Gründe dafür haben. Diese werden sicherlich nicht im vollständigen Schulungsinhalt liegen.
Lassen Sie sich von uns als herstellunabhängige Institution prüfen und als Schulungsteilnehmer vertrauen Sie nur auf geprüfte Schulungen.
Einige weiterführende Antworten auf gängige Fragen dazu finden Sie auch in unseren FAQs.
Tel. 06004 79297 0
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