Schulung zum qualifiziertem Fachpersonal für stationäre Gaswarnanlagen
Ihre Mitarbeiter sollen Funktionsprüfungen an Gaswarnanlagen durchführen, sprich Wartungen?
Dann benötigen Sie eine Schulung zum qualifiziertem Fachpersonal für Gaswarnanlagen, welche alle 2 Jahre zu wiederholen ist.
Wir bieten Ihnen diese Qualifizierungs-Schulung gerne als InHouse- oder Online-Version an.
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Schulungen in unseren FAQs.
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Angebote in vier Varianten für die Schulung zum qualifiziertem Fachpersonal:
Variante 10, Basiskurs, ohne Ex-Zonen:
Dieser Kurs besteht aus 1 Block von zwei aneinanderhängenden Tagen
Schulungsinhalt_Variante 10_Basiskurs_ohne Ex
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Variante 11, Wiederholungskurs, ohne Ex-Zonen:
Dieser Kurs besteht aus 1 Block von zwei aneinanderhängende Tage, je nach Kenntnisstand der Teilnehmer.
Schulungsinhalt_Variante 11_Wiederholungskurs_ohne Ex
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Variante 12, Basiskurs inkl. Ex-Zonen:
Dieser Kurs besteht aus 1 Block von drei aneinanderhängenden Tagen.
Schulungsinhalt_Variante 12_Basiskurs_mit Ex
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Variante 13, Wiederholungskurs inkl. Ex-Zonen:
Dieser Kurs besteht aus 1 Block von zwei aneinanderhängenden Tagen.
Schulungsinhalt_Variante 13_Wiederholungskurs_mit Ex
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Gemeinsamkeit alle Varianten:
Alle Blöcke gibt es als Online Version oder InHouse-Schulung bei Ihnen vor Ort.
Die Kurse beginnen jeweils um 9.00 Uhr und enden um 17.00 Uhr (Ausnahme, Sonderwünsche vom Auftraggeber). Bei InHouse-Schulungen ist ein Notizheft und Kugelschreiber inklusive, bei Online-Schulungen nicht. Alle Online-Schulungen erfolgen über Microsoft Teams.
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Bitte beachten Sie
Als qualifiziertes Fachpersonal ist es Ihnen möglich Wartungen und Funktionsprüfungen an stationären Gaswarnanlagen durchzuführen. Dies beinhaltet aber nur Wartungen und Funktionsprüfungen, keine Instandsetzungen oder Systemkontrollen.
Sollten Sie für die stationäre Gaswarnanlage auch eine jährliche Systemkontrolle durchführen, oder defekte Teile austauschen wollen, dann benötigen Sie die Schulung zur befähigten Person.
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Es wird benötigt
Für alle Online-Schulungen ist ein PC oder Laptop mit Interzugang erforderlich. Die Geschwindigkeit sollte für ruckelfreie Video-Meetings geeignet sein. Zusätzlich wird eine Videokamera für Webkonferenzen benötigt, sowie ein Headset oder Lautsprecher mit Mikrofon.
Während der ganzen Schulung ist bei Befähigungsschulungen die Kamera eingeschaltet zu halten.
Da die Präsentation nicht übergeben wird, ist ein Mitschreiben erforderlich.
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Wenige Teilnehmer
Bitte bedenken Sie bei wenigen Teilnehmern, dass es nicht auf die Anzahl der Teilnehmer ankommt, sondern auf den Schulungsinhalt.
Es wird nicht Zielführend sein wegen 1-2 Teilnehmern eine günstige Schulung zu besuchen, welche aber nicht den notwendigen und passenden Inhalt vermittelt.
Am Ende sollte die Priorität darin liegen den geeigneten Schulungsinhalt vermittelt zu bekommen, welcher zu Ihrer Branche und Anwendung passt und nicht etwas Allgemeines, womit Sie zum größten Teil nichts anfangen können.
Deshalb darauf achten und nicht „Äpfel mit Birnen“ vergleichen.
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Voraussetzung für die Schulung zur qualifiziertem Fachpersonal für stationäre Gaswarntechnik (gemäß TRBS 1203)
- Die zur Prüfung befähigte Person für die Prüfung der Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder über eine andere, für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation verfügen.
- Geeignete Berufsausbildungen sind z. B. Elektroniker der Fachrichtungen Energie- und Gebäudetechnik, Automatisierungstechnik oder Informations- und Telekommunikationstechnik, Systemelektroniker, Informationselektroniker Schwerpunkt Bürosystemtechnik oder Geräte- und Systemtechnik, Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik, vergleichbare industrielle oder handwerkliche Ausbildungen, als auch ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik.
- Die zur Prüfung befähigte Person muss für die Prüfung der Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen eine mindestens einjährige praktische Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von Arbeitsmitteln mit elektrischen Komponenten besitzen.
- Die Anforderungen an die Berufserfahrung sind in der Regel erfüllt, wenn eine zur Prüfung befähigte Person über eine o. g. elektrotechnische Berufsausbildung und über eine mindestens einjährige praktische Erfahrung mit der Errichtung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung von vergleichbaren Arbeitsmitteln im Tätigkeitsfeld verfügt.
In der Tat, ist dies der Auszug für eine „befähigte Person“. Wir führen nur Schulungen zum qualifizierten Fachprosnal durch mit Teilnehmern, welche die Voraussetzungen der TRBS 1203 für die „befähigte Person“ erfüllen, da die Tätigkeiten sehr ähnlich sind.
Ab hier vermitteln wir die notwendigen Voraussetzungen
- Umfassende Kenntnisse über Einsatz und Verwendungsmöglichkeiten von Gaswarneinrichtungen bzw. Gaswarngeräten.
- Kenntnis der Einflüsse auf das Messprinzip – insbesondere der Einfluss von störenden Gasen, Umgebungsbedingungen sowie die Nachweisgrenzen des Messverfahrens.
- Kenntnisse über Einflüsse auf das Anzeigeverhalten – insbesondere Einstellzeiten und Einflüsse von Zubehör wie z. B. Filter, Ansaugleitungen, Gasaufbereitung.
- Umfassende Kenntnisse über die Bedienung, Instandhaltung und Wartung des Gaswarngerätes.
- Allgemeine Kenntnisse über Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen der gebräuchlichen Messverfahren zur Messung toxischer Gase und von Sauerstoff.
- Allgemeine Kenntnisse der physikalischen und chemischen Eigenschaften der zu überwachenden Stoffe.
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Folgendes ist zusätzlich erforderlich
- Beachten Sie die Zugangsvoraussetzung gemäß der TRBS 1203.
- Eine Schulung für jedes Produkt welches Sie warten möchten, beim Hersteller des jeweiligen Produktes.
- Wenn Sie Service in Ex-Zonen durchführen möchten, dann eine Schulung „Service in Ex-Zonen“ bei einem Schulungsanbieter.
- Die Schulung hat eine Gültigkeit von 2-Jahren und sollte dann wiederholt werden (Nachschulung).
Tel. 06004 79297 0
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