Tiefgarage

Im Bereich der Tiefgaragen ist durch die VDI 2053, die DIN EN 50545 und die Länder-Garagen-Verordnung eigentlich alles durchgeregelt. Hier stellt sich meist nicht die Frage, wie eine Gaswarnanlage auszulegen ist. Dafür aber die Frage, ob eine Gaswarnanlage benötigt wird und wo die Messstellen passend zu platzieren sind. Hinzu kommt, dass es einige Gaswarngeräte-Hersteller gibt, welche nicht über die erforderliche Ausführung ihrer Anlage nach DIN EN 50545 verfügen und deshalb nicht in einer Tiefgarage eingesetzt werden sollten. Lesen Sie dazu unseren weiterführenden Beitrag.
In kaum einer Branche wird mit Gaswarnanlage so viel „getrickst“ auf Kosten der Sicherheit, wie in Tiefgaragen.

Beispiele:

  • Es werden Pufferbatterien an der Zentrale eingesetzt, welche nur das Display der Zentrale bei Stromausfall aufrecht erhalten.
  • Es werden Alarmierungsmittel wie Hupen in 230V ausgelegt und sind damit nicht für die Notstromversorgung geeignet.
  • Es wird die Versorgungszeit der Notrstromversorgung von 1h nicht eingehalten, sodass nach maximal 30 Minuten die Anlage aus ist.
  • Die Notsromversorgung meldet defekte Batterien nicht bzw. hat keinen Störungs-Kontakt.
  • Es erfolgt kein Erlischen des akustischen Signals nach 2 Minuten.
  • Die LED-Warntransparente sind mit einem minderwertigen Akku einzeln ausgestattet und es erfolgt keine Info ob noch eine Funktion gegeben ist.
  • Die Produkte besitzen keine Prüfung nach DIN EN 50545, sondern nur eine alte Prüfung auf die VDI 2053 und sind somit nicht zulässig.
  • Statt einer richtigen Wartung einmal im Jahr erfolgt nur eine Funktionskontrolle mittels Prüfgas, ohne Kalibrierung.
  • USV und Filter werden nicht geprüft und erneuert.
  • Die Wartungsfirma (wenn nicht der Hersteller) hat keinerlei Autorisierung und Befähigung vom Hersteller (damit haftet ab dann der Betreiber der Tiefgarage).
  • Die Gaswarnanlage wird nicht regelmäßig gewartet.
  • Sensoren werden nicht frühzeitig ausgetauscht.
  • Die Gaswarnzentrale wurde abgenommen und eine Vielzahl der Anlagen hat mindestens einen der genannten Mängel und mehr.

Haben Sie dies alles überprüft und berücksichtigt?
Spätestens wenn ein Unfall passiert, wird dies geprüft. Der Betreiber haftet an dieser Stelle mit.
Wir haben bereits über dreihundert Projekte in Tiefgaragen mit jeweils bis zu 150 Messstellen umgesetzt und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Gaswarnanlagen für Tiefgaragen

Typische Gase: CO, NO2, LPG, H2

Referenzen:

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