Gaswarnanlagen Pflicht
Sie fragen sich ob Sie eine Gaswarnanlage einbauen müssen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig. Dies zu beantworten ist eine unserer Dienstleistungen als Sachverständige für Gaswarntechnik.
Um Ihnen im Vorfeld ein wenig dazu zu beantworten:
Die klare Antwort auf Ihre Frage ist „Jein“.
Es gibt ein paar Branchen, wo es eine klare Vorgabe für eine Gaswarnanlage gibt. Diese wären z. B.:
- Tiefgaragen mit der VDI 2053 und DIN EN 50545 (seit 2012)
- Schankanlagen mit der DIN 6653-2
- Kälteanlagen zum Teil mit der DIN EN 378, DIN EN 14624, DIN EN 50676
- Tunnelbohrmaschinen mit der DIN EN 16191, DIN EN 12110, DIN EN 12111
- Usw.
Eine Übersicht finden Sie hier.
Wobei es zusätzlich die Informationen der Berufsgenossenschaften und der Deutschen Unfallversicherer gibt (T021 und T023). Diese werden vom MEWAGG-Ausschuss erstellt und sind eine Handlungshilfe in Sachen Gaswarntechnik, unter Berücksichtigung aller Normen (mit großem Verzug).
Für alle Bereiche gilt die Betriebssicherheitsverordnung, welche grob besagt, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich ist.
Hinzu kommen seit 2016 weitere Vorgaben an überwachungsbedürftige Anlagen, welche eine besondere Betrachtung benötigen.
Bitte beachten Sie auch, dass die Betriebssicherheitsverordnung einen eigenen Bußgeldkatalog besitzt, was den Stellenwert der Betriebssicherheitsverordnung verdeutlichen soll.
Nicht die Antwort, welche Sie gesucht haben?
Wahrscheinlich ist dies nun nicht die Antwort, welche Sie hören bzw. lesen wollten. Sicherlich wäre Ihnen am liebsten es stünde, wie für Tiefgaragen, geschrieben Sie benötigen eine Gaswarnanlage und diese muss wie folgt ausgeführt sein. Dem ist aber in den meisten Branchen nicht so.
Wie sollten Sie nun weiter vorgehen?
Der normale Ablauf und auch geforderte Ablauf ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Im Zuge dessen ergibt sich oftmals auch ein Explosionsschutzdokument.
Es sollte weiterführend beurteilt werden, ob in Ihrer Firma mit Gefahren durch Gase zu rechnen ist und wie damit dann umzugehen ist.
Da es kaum Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Sicherheitsingenieure gibt, welche auch „Fachkundige“ in Sachen Gaswarntechnik sind (Voraussetzung für die Auslegung und Beurteilung von Gaswarnanlagen), arbeiten wir diesen gerne zu.
Wenn Sie jedoch keine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen wollen, sondern es nur um das Thema Gasgefahren geht, dann können Sie uns gerne mit einer Beurteilung dazu beauftragen.
Diese können Sie für eine spätere Gefährdungsbeurteilung als Grundlage nutzen. Allerdings ersetzt unsere Beurteilung nicht die Gefährdungsbeurteilung.
Wichtig: Wenn Sie sich mit dieser Fragestellung an einen Hersteller oder Händler wenden, dann sind Sie dazu voll in der Haftung, da der Hersteller Ihnen eine solche Beurteilung und Auslegung nicht verbindlich erstellen wird und dazu meist auch nicht versichert ist.
Zusammenfassend
Sie sehen, dass sich die Frage bei den meisten Branchen nicht einfach mal so beantworten lässt. Wenn in Ihren Prozessen Gase eingesetzt werden, und sei es nur Erdgas oder Kältemittel, oder in Ihren Prozessen Gase entstehen bzw. auftreten können, dann benötigen Sie fast immer eine Gaswarnanlage. Zumindest eine Beurteilung.
Aber es gibt auch viele Bereiche da rechnet man gar nicht mit Gasen, Beispielsweise bei der Müllentsorgung, der Wasserförderung oder anderen Bereichen. Aber auch dort können Gase auftreten.
Deshalb fordert der Gesetzgeber die Gefährdungsbeurteilung und dass das Thema Gaswarnanlagen nur von Fachkundigen beurteilt werden darf.
Wie könnte es nun weiter gehen?
Sie kontaktieren uns. Geben uns nähere Informationen zu Ihren Prozessen und Gefahren. Wir schätzen einen Aufwand ab für die Beurteilung Ihrer Gegebenheiten inkl. Ortstermin und erstellen Ihnen ein Angebot, welches auf Stundenbasis beruht.
Dazu sollte man noch wissen, dass es bei Projekten auch anders kommen kann wie gedacht und aus überschaubaren und kleinen Aufwendungen auch größere werden können. Deshalb sollte man das Angebot nur als Richtpreis verstehen für genau dies, was besprochen wurde.
Tel. 06004 79297 0
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