Der Beginn eines Unfalls in Sachen Gaswarnanlage
Heute einmal eine Information, welche in ähnlicher Form bereits von uns verfasst wurde. Jedoch ist die Wichtigkeit und die damit verbundene Wirkung so hoch, dass man nicht oft genug davon berichten kann.
Es geht um das Thema Schulung und Ausbildung von Mitarbeitern. Seien es die Eigenen, um firmeninterne Gaswarnanlagen zu betreuen, seien es Dienstleister, welche dies gegen Berechnung für Betreiber durchführen, oder seien es die Hersteller selber.
Alle drei Gruppen haben eines gemeinsam: Die Schulung und Ausbildung ist der Beginn von Fehlern. Dieser festen Überzeugung sind wir nach über 15 Jahren breit aufgestellter Marktkenntnisse.
Warum sind wir dieser Meinung?
Dies lässt sich am besten an Beispielen erklären. Nehmen wir Hersteller M aus Bayern. Dieser ist das Paradebeispiel eines ignoranten Herstellers, welcher seinen Profit und Entwicklung über die Sicherheit der Endanwender stellt. Für Normen interessiert sich dieser Hersteller nur so weit dies mit Zulassungen in Verbindung stehen. Jedoch für Regelwerksempfehlungen interessiert sich dieser Hersteller gar nicht.
Man verkauft als einer der wenigen nur selten direkt an den Betreiber, sondern vielmehr an Anlagenbauer oder Händler. Diese Gefahrenquelle lässt sich an einem Beispiel wiederum gut erklären.
Beispiel
Ein Kälteanlagenbauer will zusätzlich zu seinen Kälteanlagen auch Gaswarnanlagen verkaufen und warten. Dazu besucht er zwei Schulungen des Herstellers in Bayern, wovon eine Schulung alle zwei Jahre zu wiederholen ist. Die eine Schulung geht einen Tag und die weiterführende Schulung zwei Tage. Danach wird der Kälteanlagenbauer autorisiert zwei Jahre lang alle Gaswarnanlagen auszulegen, zu warten und instandzusetzen, obwohl dieser keinerlei Ausbildung oder Erfahrungen auf dem Gebiet der Gaswarnanlagen vorzuweisen hat (Elektroausbildung?).
Die Vorgaben an Ausbildung und Schulung interessieren den Hersteller dazu gar nicht (auf den Inhalt gehen wir an dieser Stelle bewusst nicht ein).
Nun legt der Kälteanlagenbauer los und vergreift sich dazu auch an Gaswarnanlagen in anderen Branchen z. B. in einem Hotel (welche dieser geplant, montiert und in Betrieb genommen hat). Hier fand in den letzten Jahren keine korrekte Wartung/Justierung statt, was dazu führte, dass die Gaswarnanlage in einem 90-Betten-Hotel nicht richtig arbeitete und es zu wiederholten Vorfällen kam.
Wer hat nun Schuld und wo liegt der Ursprung?
Korrekt, der Betreiber hat die Schuld und der Ursprung liegt bei der Schulung des Herstellers.
Schauen wir uns doch einmal die Regelwerkslage dazu an
Thema Schulung/Ausbildung für Inbetriebnahme/Systemkontrollen/Instandsetzung:
Auszug T021, T023, DGUV 213-056/057 Stand 2023:
Thema Auslegung und Planung von Gaswarnanlagen, Auszug T021 / T023 und DGUV 213-056/057 Stand 2023:
Hat dies der schulende Hersteller M aus Bayern alles entsprechend beachtet? Oder denkt dieser, dass die Zugangsvoraussetzung für ihn und seine Schulungsteilnehmer keine Gültigkeit besitzen?
Hersteller sind NICHT in der Lage GRUNDLAGEN ausreichend zu schulen
Wir kennen außer der Firma Dräger keinen Hersteller welcher aktuell, in der Lage ist eine ausreichende Grundlagenschulung durchzuführen. Wie kann es sein, dass dies Hersteller trotzdem offiziell oder inoffiziell durchführen?
Weil unsere Gesetzgebung eine Lücke aufweist, welche dem Ursprung von Fehlern zu wenig Haftung zuteilt. Wäre der Hersteller M aus Bayern vollständig haftbar für diese Vorgehensweise, dann gäbe es diese Umsetzung des Herstellers in der vorliegenden Form sicherlich nicht mehr.
Was sagt der Hersteller dazu?
Aussage der Geschäftsführung: „Warum soll er an seiner Geschäftspraxis etwas ändern? Der Erfolg sagt doch aus, dass es passt. Und in anderen Ländern stellt dies doch auch kein Problem dar. Wir verkaufen an Firmen welche selber wissen und beurteilen müssen was Sie verkaufen und umsetzen und die entsprechenden landespezifischen Regelwerke beachten.“
Kurz zusammengefasst: „Was interessieren mich die deutschen Regelwerke und die Sicherheit meiner Kunden. Mein Kunde muss wissen, was er kauft und was er damit macht. Für mich ist es wichtig, dass der Umsatz und die positive Entwicklung stimmt, welche uns eindeutig recht gibt.“
Würden Sie so agieren? Würden Sie dort kaufen?
Wie es schon genannt wurde, der Erfolg gibt der Vorgehensweise recht, weil die Gesetzgebung und Haftung für ein derartiges Geschäftsgebahren nicht ausreichend ist.
Am nächsten Beispiel sieht man, dass andere Hersteller auch nicht besser sind
Hersteller O aus Baden-Württemberg hat zwar einen eigenen Service praktiziert es aber in ähnlicher Form. Auch hier werden unwissende Anlagenbauer geschult, damit diese die Inbetriebnahme, Wartung, Instandsetzung und Systemkontrolle an Gaswarnanlagen selber durchführen können. Man versteckt sich hierbei hinter dem „Deckmantel“ einen eigenen Service zu haben und bewirbt das Ganze nicht so offensiv wie der Hersteller M.
Dies ändert aber nichts am Ergebnis und der Tatsache, dass hier der Ursprung aller Fehler liegt.
Aber ebenfalls nicht besser sind die größeren Hersteller
Beispiel Hersteller H. Dieser führt offiziell keinerlei Befähigungsschulungen durch. Wenn jedoch ein „guter“ Auftrag lockt oder ein großer Kunde danach fragt, dann erfolgt auf einmal eine Schulung für die vermeintliche Wartung der Gaswarnanlage, welche so gar nicht offiziell angeboten wird. Alles unter dem Deckmantel „so was manchen wir nicht“.
Dann fährt der Vertriebsmitarbeiter (zur Not Serviceleiter oder Servicetechniker) zum Kunden und dort werden dann mal kurz an einem Tag die Mitarbeiter geschult, wie eine Wartung durchzuführen ist.
Die Voraussetzungen interessieren dabei genauso wenig wie die Tatsache, dass der Geschulte damit neue Gaswarnanlagen plant, diese in Betrieb nimmt und auch die Systemkontrolle nebst Instandsetzung damit durchführt.
Da man dies „still und heimlich“ macht, ist sicherlich klar, dass dem Hersteller bewusst ist, was er dort macht. Dies erfüllt den Tatbestand des „grobfahrlässigen Handelns“, von dem später natürlich in der Führungsebene niemand etwas gewusst haben will.
Und wenn man nun denkt es geht nicht schlimmer,
dann kommen Schulungsanbieter aus z. B. dem Ruhr-Gebiet. Dort nennt man diesen Kurs:
„Zur Prüfung Befähigte Person von Gaswarneinrichtungen und Gaswarngeräten“
und suggeriert den Teilnehmern, dass man nach diesem Kurs alle Gaswarngeräte auslegen, in Betrieb nehmen, warten und instandsetzen darf inkl. der Systemkontrollen.
So weit ist dies schon schlimm genug.
Ausgeführt bzw. geschult wird das Ganze von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Leider gibt es keine Normentechnische Vorgaben an Schulende, aber wir nehmen mal das unterste Minimum, also den „Fachkundigen“.
Wo genau erfüllt dieser Dozent diese Voraussetzungen?
Hat dieser selber bereits vollumfänglich selber Wartungen an stationären und mobilen Gaswarngeräten verschiedenster Hersteller durchgeführt und etwas derartiges allgemeines Schulen zu können? Ist dieser aktuell in der Gaswarnbranche aktiv tätig?
Bei uns herrscht dazu nur Sprachlosigkeit
Nun beleuchten wir an dieser Stelle nicht die ganzen Händler und Vorgehensweise vieler andere am Markt tätigen Marktbegleiter. Aber eines lässt sich ohne Zweifel feststellen:
Die Gaswarnbranche ist hochgradig unseriös unterwegs.
Und dies zulasten der Sicherheit von Menschen und Gebäuden, für welche die Sicherheit gedacht ist.
Resümee
Der Ursprung aller Vorkommnisse in Sachen Gaswarnanlagen liegt unserer Meinung nach bei der Ausbildung und Schulung von Personen, welche später in diesen Prozessen beteiligt sind.
Tipp: Hinterfragen Sie alles. Erkundigen Sie sich immer herstellerneutral. Beachten und denken Sie immer daran, der Betreiber einer Gaswarnanlage trägt die Haftung.
Und glauben Sie auf Anhieb nicht alles, was Ihnen ein Hersteller sagt oder bewirbt.
Wunsch an die Normen: Schließen Sie endlich diese unseriösen Graubereiche und ändern Sie die Haftung für den Ursprung aller Fehler.
Und nochmals zur Verdeutlichung
Eine Schulung z. B. zur befähigten Person besteht aus mindestens zwei separaten Teilen.
Einmal der Grundlagenteil, welcher von den Vorkenntnissen und Werdegang abhängig ist und welcher nahezu kein Hersteller brauchbar abdecken kann.
Dann der technische Teil für jedes Produkt an welchem Service stattfinden soll, wo es rein um die technische Umsetzung von Inbetriebnahmen, Wartungen und Systemkontrollen geht (dafür ist der Hersteller perfekt geeignet).
Und wenn die Dienstleistung in einer Ex-Zone stattfinden soll, dann zusätzlich eine Kurs für den Service in Ex-Zonen.
Wird Ihnen etwas anderes kommuniziert oder angeboten, dann ist es absolut sicher unseriös (auch wenn es ein Hersteller ist). Oder wenn einer alles zusammen anbietet, dann ist es ebenfalls mit Sicherheit unseriös (auch wenn es eine renomierte Schulungsgesellschaft ist).
Noch haftet der Betreiber für diese Themen, vielleicht ändert sich dies noch und Bestandsschutz gibt es in der Gaswarnbranche nicht.
Tel. 06004 79297 0
E-Mail