Checkliste Gaswarnanlage –
Was Sie an Unterlagen für Ihre Gaswarnanlagen benötigen
Betreiben Sie eine oder mehrere Gaswarnanlagen?
Dann finden Sie hier eine Art „Checkliste“ worauf Sie achten sollten bzw. welche Unterlagen und Dokumentation Sie alles vorhalten sollten.
- Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung oder Explosionsschutzdokument als Basis für die Gaswarnanlage?
- Wurde die Auslegung der Gaswarnanlage durch eine „fachkundige Person“ durchgeführt?
- Nachweis der Fachkunde bzw. Auslegungskonzept?
- Gibt es ein Alarmierungskonzept oder Alarmierungsmatrix?
- Gibt es eine Sicherheitsakte für die Messstellen, wo die Position jeder Messstelle begründet ist?
- Liegt eine ausführliche Bedienungsanleitung für die Gaswarnzentrale vor?
- Liegen ausführliche Bedienungsanleitungen für jeden Messstellentyp vor?
- Liegen EG-Konformitätserklärungen zu Gaswarnzentrale und Messstellen vor?
- Wurde eine Einweisung durch den Hersteller bei der Inbetriebnahme durchgeführt und dokumentiert?
- Existiert ein Inbetriebnahmeprotokoll inkl. Kalibrierung jeder Messstelle?
- Liegen Werkskalibrierprotokolle zu jeder Messstelle vor?
- Erfüllen die eingesetzten Produkte die notwendigen Normen wie z. B. EN 45544 bei toxischen Gasen, EN 50104 bei Sauerstoff oder EN 60079-29 bei brennbaren Gasen?
- Gibt es eine Betriebsanweisung zur Gaswarnanlage vom Betreiber/Arbeitgeber?
- Findet eine jährliche Unterweisung der Mitarbeiter an der Gaswarnanlage statt? Dokumentation?
- Dokumentation zur monatlichen Sichtkontrolle?
- In welchem Zyklus findet die Wartung statt? Wo wurde dies festgelegt?
- Wer führt die Wartung durch?
Hersteller, dann sind keine weiteren Nachweise erforderlich.
Nicht der Hersteller, dann sind Autorisierungsnachweise, Befähigungsnachweise und Schulungsnachweise erforderlich und aufzubewahren (nicht älter als 2 Jahre). - Serviceberichte mindestens der letzten drei Jahre.
- Systemkontrollen mindestens der letzten drei Jahre.
- Wann wurden welche Teile erneuert? Dokumentation?
- Gibt es eine Alarm-Dokumentation?
- Dokumentation zur Kontrolle aller Aufzeichnungen und Unterlagen?
Alle drei Jahre erforderlich, inkl. dem Inhalt der Dokumentation und Unterlagen wie z. B. ob alle Daten der Serviceberichte dokumentiert wurden, alle Unterlagen auf dem aktuellen Stand sind, usw. Dies ist an den jeweils aktuellen Stand anzupassen. - Nachweis über Befähigungsstand der kontrollierenden Person.
- Usw. usw.
Diese Auflistung ist „generell“ gehalten. Der Inhalt ist für jede Gaswarnanlage erforderlich, egal welche Branche oder Einsatzgebiet. Je nach Anwendungsfall ist diese noch deutlich umfangreicher z. B. bei absaugenden Systemen.
Sollten Ihnen Teile daraus fehlen oder nicht vorhanden sein, dann sollte Ihnen bewusst sein, dass es bei Gaswarnanlagen keinen „Bestandsschutz“ gibt und Sie somit die fehlenden Unterlagen oder Dokumentation nachholen sollten.
Auch sollten Sie eine fachkundige Auslegung der Gaswarnanlage haben und prüfen (je nach Alter der Auslegung) ob diese noch den aktuellen Normen und Regelwerken entspricht. Natürlich inklusive der Sicherheitsakte für die Positionierung der Messstellen.
Tel. 06004 79297 0
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