Unzureichende Bedienungsanleitungen für Gaswarnanlagen

Bedienungsanleitung Gaswarntechnik
Bedienungsanleitung Gaswarnanlage

Bei unserer Tätigkeit zur Prüfung aller Unterlagen von Gaswarnanlagen, müssen wir jedes Mal wieder feststellen wie unzureichend eine Vielzahl von Gaswarngeräte-Herstellern ihre Bedienungsanleitung gestalten.
Man könnte meinen, dass es die DIN EN 82079-1 nicht geben würde. Diese Norm beschreibt die „Erstellung von Nutzungsinformationen (Gebrauchsanleitungen) für Produkte.
Den Kunden übermittelt wird dann eine Bedienungsanleitung z. B. für eine Gaswarnzentrale mit 11 Seiten, wo man mehr oder weniger gut die Bedienung des Displays versucht zu erklären.
Es gibt keinerlei Warnhinweise, keine grundlegende Informationen und keine abschließenden Informationen.
Noch dazu wird mit veralteten Daten gearbeitet, wo man z. B. noch von einer halbjährlichen oder jährlichen Wartung spricht.
Auch die technischen Daten zur Zentrale sind oftmals völlig unzureichend. Meist fehlen Informationen auf Basis, welcher Normen die Gaswarnzentrale ausgeführt ist, oder andere wichtige Informationen.
Oder Bedienungsanleitungen von einem Gaswarntransmitter. Auf ganzen 4 Seiten wird die Bedienung des Produktes erklärt. Hier fragt man sich natürlich zurecht ob der Hersteller die DIN EN 45544 oder DIN EN 50104 kennt. Dort gibt es genau Vorgaben, welche Daten und Informationen eine solche Bedienungsanleitung enthalten muss.
Wie gut, dass der Hersteller keine Ex-Produkte im Einsatz hat. Auf jeden Fall „gruselig“.

Auszug DIN EN 45544-1 Stand 2015 (tatsächlich schon etwas älter die Anforderung):

4.10 Betriebsanleitung
Jedem Gerät muss mindestens eine Betriebsanleitung beigefügt sein, die vollständige, deutliche und genaue Anleitungen enthält. Sie muss wenigstens die folgenden Angaben beinhalten:
a) vollständige Anweisungen, Zeichnungen und Diagramme zum sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb, Einbau und Instandhaltung des Gerätes;
b) Einstellungsanweisungen;
c) Anweisungen für:
1) die Erstkalibrierung und für die routinemäßige Kalibrierung;
2) das Kalibriergas einschließlich Warnhinweisen auf die mit dem Kalibriergas verbundenen Gefahren;
3) Feuchte und Aufgabedauer(n) des/der Kalibriergase(s);
4) die Kalibrierperiode. Wenn die Kalibrierperiode länger als 6 Monate ist, muss auch angegeben werden, dass die Übereinstimmung mit dieser Norm nur für eine Kalibrierperiode von 6 Monaten gegeben ist;
5) Verfahren für die Prüfung der Einstellzeit;
ANMERKUNG: Dies können Anweisungen für den Gebrauch einer Kalibriervorrichtung für den Feldeinsatz sein.
d) für personenbezogene und tragbare Geräte die Anforderung und die Methode, vor jedem Einsatztag eine Funktionskontrolle mit Gas durchzuführen;
e) Anweisungen zum Gebrauch der Kalibriervorrichtung für den Feldeinsatz einschließlich Grenzen der Durchflussrate, falls vorhanden;
f) Einzelheiten der Betriebsbedingungen einschließlich der folgenden, soweit zutreffend:
1) vorgesehene Anwendung;
2) ob das Gerät für den Einsatz in explosionsgefährdeten Atmosphären vorgesehen ist;
3) Messprinzip und Beschreibung der Gerätefunktionen;
4) Anstiegzeiten t90 und t50; Abklingzeiten t10 und t50 und die Information, wie sie sich mit Temperatur und Feuchte ändern;
5) für Geräte, die die TWA-Konzentration messen, die Bezugsdauer;
6) Temperaturgrenzen;
7) Feuchtegrenzen und transiente Effekte bei Feuchteänderungen, wenn vorhanden;
8) Druckgrenzen und, wenn angemessen, Korrekturfaktor für die Druckabhängigkeit;
9) Grenzen der Versorgungsspannung;
10) maximale Leistungsaufnahme;
11) wichtige Eigenschaften und Einzelheiten des Aufbaus von erforderlichen Verbindungsleitungen;
12) für batteriebetriebene Geräte Batterietyp(en) und Betriebszeit(en) bis zum Auftreten der Unterspannungsmeldung;
13) Nenngebrauchslage und Grenzen der Gebrauchslage;
14) sicherheitstechnische Bedeutung der Messfolge bei nicht-kontinuierlichem Betrieb und Möglichkeiten zur Anpassung der Messfolge an die Überwachungsaufgabe;
15) Anwärmzeit;
16) Stabilisierungszeit;
17) Gasmischungen, die durch den Hersteller ausdrücklich verboten werden;
18) Gehäuseschutzart (IP), wenn angegeben;
19) gegebenenfalls Empfindlichkeitsfaktoren für die Gase, für die das Gerät geeignet ist;
20) Angaben zur Drift des Gerätes;
21) die Gase, für die das Gerät geeignet ist, und seine(n) festgelegte(n) Anzeigebereich(e) und
Messbereich(e), insbesondere einschließlich des Messbereichsanfangs;
22) Messgenauigkeit bei Betriebsbedingungen außerhalb der Spezifikation dieser Norm, sofern anwendbar;
23) Beschreibung jedes Deadbands und der Methode für seine Aktivierung/Deaktivierung;
g) Angaben zu Lagerzeit und -grenzen des Gerätes, der Ersatzteile und des Zubehörs einschließlich der folgenden Grenzen, falls zutreffend:
1) Temperatur;
2) Feuchte;
3) Druck;
4) Zeit;
h) informationen über den ungünstigen Einfluss von Sensorgiften und störenden Gasen oder Stoffen auf das ordnungsgemäße Betriebsverhalten (und im Falle von sauerstoffangereicherter Atmosphäre auf die elektrische Sicherheit) des Gerätes; falls bekannt, muss angegeben werden, ob der Einfluss der angegebenen interferierenden Gase in der Anwesenheit des zu messenden Gases additiv, subtraktiv oder synergistisch ist;
i) für Geräte mit Messgasförderung Angaben über die minimale und maximale Durchflussrate und Druck, oder für Geräte mit automatischer Messgasförderung Angaben über die nominale Durchflussrate und die Durchflussrate, bei der das Signal für zu geringen Durchfluss angezeigt wird, oder, falls einstellbar, der Bereich der Durchflussrate, in dem das Signal für zu geringen Durchfluss einstellbar ist;
j) für Geräte mit Messgasförderung die Art der Rohrleitungen sowie deren maximale Länge und deren Maße für den ordnungsgemäßen Betrieb;
k) für Geräte mit Messgasförderung Anweisungen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der
Probenleitungen und der ordnungsgemäßen Durchflussrate;
l) Angaben über die Art und Bedeutung sämtlicher Alarme und Störungsmeldungen einschließlich der Unterspannungsmeldung, die Dauer dieser Alarme und Meldungen (wenn diese zeitlich begrenzt oder nicht-selbsthaltend sind) sowie sämtliche Maßnahmen, die zum Abstellen oder Rückstellung solcher Alarme und Meldungen ergriffen werden dürfen, sofern anwendbar;
m) Einzelheiten über sämtliche Verfahren zur Bestimmung möglicher Fehlerquellen und sämtliche
Abhilfemaßnahmen (d. h. Verfahren zur Fehlersuche);
n) Angaben darüber, dass Alarmvorrichtungen, Signalausgänge oder Kontakte nicht-selbsthaltend sind, falls zutreffend;
o) für batteriebetriebene Geräte Einbau- und Wartungsanleitungen für Batterien bzw. Akkus;
p) falls anwendbar, Anweisungen für den Sensoraustausch;
q) eine Liste der empfohlenen Ersatzteile;
r) falls wahlweise zu verwendendes Zubehör geliefert wird, muss der Hersteller es aufführen, dessen
Auswirkungen auf die Geräteeigenschaften angeben (einschließlich Einstellzeit und Empfindlichkeit) und Angaben zu dessen ldentifikation machen;
BEISPIEL: Gassammeltrichter, Wetterschutzeinrichtungen und Selektivfllter sind Beispiele von wahlweise zu vervvendendem Zubehör. In der Betriebsanleitung enthaltene Teilenummern sind ein Beispiel für eine Angabe zu dessen ldentifikation.
s) Angaben über die Baumusterprüfung des Gerätes nach dieser Norm einschließlich der Gase, des
Messbereichs und des Zubehörs, für die die Ubereinstimmung angegeben wird, und das
Prüflaboratorium. Sämtliche Sonderbedingungen für den Einsatz;
t) Warnhinweise zu den Beschränkungen einer Entnahmesonde, falls zur Verfügung gestellt;
u) zu ergreifende Maßnahmen, wenn das Gerät einer Gaskonzentration oberhalb des Messbereichsendwerts ausgesetzt wurde, falls es einen Einfluss auf die Sensoreigenschaften wie Empfindlichkeit oder Einstellzeit gibt;
v) wenn die besondere Art des Gerätes (wie nichtlineare Empfindlichkeit oder zwingend erforderliche Reihenfolge von Nullpunkt- und Empfindlichkeitsjustierung) zusätzliche Anweisungen oder spezielle Angaben erfordert, die von den Anforderungen in 4.9 und 4.10 a) bis u) abweichen oder diese ergänzen, müssen diese Anweisungen bzw. Angaben zur Verfügung gestellt werden.

Hinweise Gaswarntechnik
Hinweise Gaswarnanlage

Wenn man sich nun diese sehr detaillierte Ausführung aus 2015 der DIN EN 45544 für toxische Gase anschaut, in Verdindung mit der DIN EN 82079-1 für Bedienungsanleitungen, dann sollte man als Kunde bzw. Betreiber hinterfragen, was bei dem Hersteller noch alles unbeachtet bleibt, wenn die Unterlagen derartig unzureichend sind.
Dies betrifft auch den Service des Herstellers. Wie kann der Servicetechniker Inbetriebnahmen, Wartungen und Systemkontrollen durchführen, wenn Unterlagen so unvollständig sind. Wo bekommt der Servicetechniker die notwendigen Daten her?

Nun würde man meinen, dass dies nur bei ausländischen Anbietern vorkommen würde, oder bei kleinen und jungen Firmen. Dem ist aber nicht so. Selbst Firmen, welche schon seit über 20 Jahren am Markt tätig sind, liefern den Kunden solch unzureichende Unterlagen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass eine Vielzahl von Hersteller-Unterlagen völlig unzureichend sind. Wir können jedem Kunden und Betreiber nur empfehlen, dies nicht zu akzeptieren und auf vollständige Unterlagen und Bedienungsanleitung nach Stand der aktuellen Normen zu bestehen.
Immerhin handelt es sich um eine Sicherheitseinrichtung und der Betreiber hat ein gewisses Haftungsrisiko, welches ihm der Hersteller durch unvollständige Unterlagen nicht abnimmt.
Und für alle, welche die Gaswarnanlage noch nicht gekauft haben, wäre die Empfehlung sich die Unterlagen im Vorfeld zeigen zu lassen, bevor man einen Auftrag erteilt.
Sollten Sie Probleme mit Ihren Unterlagen haben oder unklar sein ob diese ausreichend sind, so sind wir Ihnen gerne behilflich. Denken Sie daran: Sie sollten alle 3 Jahre Ihre Unterlagen und Dokumentation auf Vollständigkeit und Inhalt überprüfen. Dazu gehört auch die Bedienungsanleitung.

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