Negativ-Beispiele für die Ausschreibung von Gaswarnanlagen
Kaum ein Segment im Bereich der Gaswarnanlagen ist so fehlerbehaftet wie das Ausschreibungs-Segment von stationären Gaswarnanlagen.
Da stellt man sich schon die Frage, warum es Vorgaben an einen Befähigungsstand für die Auslegung und Planung von Gaswarnanlagen gibt.
Und ganz wichtig, warum es diese Vorgaben wohl gibt.
Zusätzlich stellt sich die Frage, warum die öffentlichen Auftraggeber dies deutlich stärker ignorieren wie die privaten Firmen.
Hier folgend ein paar Beispiele, welche wir weiter fortführen werden (leider bekommen wir nicht mehr so viele Ausschreibungen zu sehen):
Beispiel 1
Ausschreibung Dresden
Wie ist das Wort „Planung“ zu verstehen?
Ist die Gaswarnanlage denn nicht geplant? Diese ist doch ausgeschrieben.
Und ist einem Bieter klar, dass er bei einem Angebot mit in der Haftung für diese Planung stehen kann?
Beispiel 2
Bei einer Ausschreibung aus Duisburg schreibt man für eine CO2-Überwachung dies aus:
Hier häufen sich die Fehler. Messprinzip und Alarmschwellen falsch.
Und in der ganzen Ausschreibung gibt es keine Zulassungsvorgaben an die Gaswarnanlage, gemäß dem Motto, dass man dafür alles einsetzen kann wie z. B. eine Luftgüte-Überwachung
Beispiel 3
Bei dieser Ausschreibung wurden wenigstens einmal die Normen der Gaswarntechnik aufgeführt (über die Korrektheit und Vollständigkeit kann man streiten).
Aber schon bei der Beschreibung der Alarme merkt man, dass ein Alarmierungskonzept sicherlich nicht vorhanden ist.
Man möchte hier den Voralarm optisch und akustisch waren und den Hauptalarm zusätzlich akustisch.
Es wäre interessant zu erfahren wie man dies dann vor Ort unterscheidet. Aber sicherlich ist dies alles sehr durchdacht.
Weiter geht es
Interessant ist die weiterführende Position wo man Schutzklasse IP66 voraussetzt (ob man weiß wie die Aufschlüsselung der IP-Klassen aussieht). Dabei ist es dann erstaunlich, dass im späteren Verlauf nur noch IP 65 für alles gefordert wird. Na was darf es denn nun sein?
Und ist dort mit Hochwasser zu rechnen?
Und da geht noch etwas
Im weiteren Verlauf ist auch die Position der Dokumentation als interessant zu bewerten. Wie das gewünschte Konzept genau aussehen soll, wäre einmal interessant zu erfahren.
Schlussbemerkung
Und so werden wir die Negativ-Beispiele fortführen, sowie uns welche vorliegen.
Schauen Sie also immer mal wieder vorbei.
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