Die Änderungen der T055 von 2023 zu 2016
Bevor wir Ihnen die Änderungen darstellen, möchten wir darauf hinweisen, dass diese Ausführung sich rein auf den Bereich der stationären und festinstallierten Gaswarnanlagen bezieht. Die Kapitel um tragbare und mobile Geräte oder ortsveränderliche Gaswarngeräte wurden hier nicht beurteilt.
Weiterführende Infos finden Sie auch in unserem folgenden Beitrag.
Auch die T055 (Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Explosionsschutz_Antworten auf häufig gestellte Fragen), welche keinen Verweis auf die DGUV besitzt, wurde überarbeitet.
Hierzu kann man bereits im Vorfeld feststellen, dass diese auch eine wirkliche Überarbeitung ist. Hier wurden diverse Kapitel neu mit aufgenommen oder überarbeitet.
Was hat sich geändert zur Fassung von 2016?
Wie bei allen drei Heften wurde auch in der T055 die Normenverweise entsprechend angepasst und zum Beispiel nun auf die EU-Richtlinie 2014/34/EU verwiesen. Zusätzlich hat man ein paar Lücken geschlossen wie zum Beispiel die Erklärung, was die „TRGS“ ist.
Große Änderungen hat das Kapitel 3 erfahren.
Beispiele:
Es wurden Erklärung aus Normen von 2015 mit aufgenommen.
Zusätzlich natürlich auch völlig neue Fragen und Antworten.
Was man erkennen kann, ist, dass sich viele neuen Fragen auf tragbare bzw. mobile Gaswarngeräte und deren Prüf- und Handlingsverfahren beziehen.
Neue Fragen und Antworten für ortsfeste Gaswarngeräte sind weniger neu dazugekommen und wenn dann gelten diese oftmals für beide Gerätetypen.
Oder ein schönes Beispiel für eine Frage bzw. Antwort zur tragbar und ortsfesten Geräten und auch für die T021 und T023:
Hätten Sie diese Frage an der Stelle gesucht bzw. vermutet?
Sie sehen anhand der Beispiele, dass im Kapitel 3 einiges neu dazu gekommen bzw. geändert wurden.
Ansonsten gibt es noch Fragen und Antworten, welche bereits im Vorfeld seitens der Berufsgenossenschaften veröffentlicht wurden wie zum Beispiel:
Auch neu ist, dass man sich auf den Einsatz von einzelnen Branchen mit aufgenommen hat wie zum Beispiel „Kälteanlagen“:
Welche direkt über der Fragestellung für tragbare Gaswarngeräte und Tankreinigungen kommt.
Hätten Sie dies dort gesucht?
Für die Übersichtlichkeit dieser Überarbeitung gibt es sicherlich noch viel Luft nach oben.
In sieben Jahren.
Zusammenfassung
Zusammenfassend kann man feststellen, dass sich das Lesen der T055 wirklich lohnt. Besonders für den Einsatz von tragbaren Gaswarngeräten, da in dieser Fassung zahlreiche neue Fragen/Antworten für den Bereich tragbare Gaswarngeräte hinzugekommen sind.
Was man noch verbessern könnte, wäre die Übersichtlichkeit der Kapitel bzw. Fragestellungen. Eine Trennung von Fragestellungen zu tragbaren und ortsfesten Gaswarngeräten wäre sicherlich hilfreich für die schnellere Auffindung bei Fragen. Es ist davon auszugehen, dass einige Betreiber die Antworten zu etwaigen Fragen überlesen, also schwierig finden bzw. dort nicht suchen.
Wogegen man sich seit 2009 wehrt, was aber sinnvoll ist, die offizielle Aufnahme der toxischen Gase in diesen „Antwortenkatalog“. Es wird zwar darauf hin gewiesen, dass auch zahlreiche Antworten für toxische Gase angewendet werden können, allerdings wird ein Betreiber nicht zwingend in einer Ausführung für den Explosionsschutz für seine toxische Gaseanwendung danach suchen.
Zusätzlich fehlen natürlich noch diverse Antworten bzw. Fragestellungen, welche im „Alltag“ sehr häufig auftreten.
Während des Verfassens dieses Beitrages fragte uns gerade eine Raffinerie an „Was ist eine Sicherheitsakte“.
Aber zusammenfassend kann man feststellen, dass dieses Werk das Interessanteste der drei Überarbeitungen ist und den Begriff „Überarbeitung“ auch verdient hat.
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