Die Änderungen der T021 von 2023 zu 2016
Bevor wir Ihnen die Änderungen darstellen, möchten wir darauf hinweisen, dass diese Ausführung sich rein auf den Bereich der stationären und festinstallierten Gaswarnanlagen bezieht. Die Kapitel um tragbare und mobile Geräte oder ortsveränderliche Gaswarngeräte wurden hier nicht beurteilt.
Weiterführende Infos finden Sie auch in unserem folgenden Beitrag.
Was hat sich in der neuen Ausgabe der T021 bzw. DGUV 213-056 „Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff“ geändert?
Kurze Antwort: N I C H T S !
Also nichts von wirklichem Interesse.
Wer die Fassung von 2016 gelesen und verstanden hat, der kennt auch die Version 2023.
Eigentlich Schade. Es liegt ein Zeitraum von 7 Jahren zwischen den beiden Ausgaben (deshalb heißt es wohl auch nur „Überarbeitung“).
Was hat sich geändert?
- Es wird nicht mehr auf die EN 45544, sondern nun auf die internationale Version EN IEC 62990 verwiesen.
- Einzelne Begriffe wurden anders ausgeführt.
- Es wurden Kapitel zusammengefasst, also unter einem einzigen Kapitel, was eine Reduzierungen der Kapitel, aber nicht der Unterpunkte ergibt.
- Es kamen hinzu verschiedene kleinere Texte wie zum Beispiel:
Und mehr gibt es eigentlich nicht zu berichten. Man könnte jetzt jede Wort- und Begriffskorrektur oder Umformulierung hier auflisten, aber es ändert nichts am eigentlichen Inhalt.
Zusammengefasst
Nach sieben Jahren Wartezeit ist diese Überarbeitung sehr enttäuschend und wenig hilfreich für die bereits seit vielen Jahren offenen Fragen und den Empfehlungsbedarf der Betreiber vor Ort.
Ganz Wichtig
Aber ganz wichtig ist die in nahezu jedem Kapitel aufzuführenden Verweise auf die Befragung von „Spezialisten“.
Es naht der Tag, an welchem einmal jemand dagegen Klage einreichen wird, denn ein Spezialist ist man nicht, weil man von einer Berufsgenossenschaft oder Projektgruppe als solches aufgeführt wird. Auch wäre zu klären inwieweit jeder, als „Spezialist“ aufgeführte Persönlichkeit auch tatsächlich diesem entspricht. Dies würde jedoch eine genaue Definition des Begriffs erforderlich machen.
Daran lässt sich aber schon andeutungsweise erkennen, dass „Seriös“ anders aussieht, denn dies benachteiligt Spezialisten, welche nicht im Dienste der Berufsgenossenschaften stehen und sollte nicht das Ziel einer Berufsgenossenschaft und Deutschen Unfallversicherer sein.
Es bleibt nur festzustellen
Möchten Sie Beurteilungen nach dem tagesaktuellen Stand der Normen und Regelwerke, dann stehen wir Ihnen gerne dafür zur Verfügung.
Tel. 06004 79297 0
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