Willkommen bei Gaswarn – Beratung
☛ Gaswarnanlagen Praxisorientiert Planen und Beraten
☛ Herstellerunabhängig, Neutral, Seriös, nach aktuellen Normen
Unsere Dienstleistung in Sachen Gaswarntechnik:
> Sachverständiger & Gutachter für Gaswarnanlagen
> Beratungen und Auslegungen von Gaswarnanlagen
> Schulungen für stationäre Gaswarntechnik
Als Sachverständiger, Gutachter und Berater für Gaswarnsysteme stehen wir Ihnen bundesweit für Beurteilungen in Sachen stationärer Gasmesstechnik von allen toxischen und explosiven Gasarten zur Verfügung.
Unser Dienstleistungsportfolio ist umfangreich und reicht von der klassischen Planung und Auslegung einer Gaswarnanlage, über die Kontrolle der Auslegungen bestehender Gaswarnanlage nebst Unterlagenkontrolle, bis zur Projektbegleitung (von der Idee bis zur Umsetzung) einer oder vieler stationärer Gaswarnanlagen.
Zusätzlich gehören natürlich alle Arten von Sachverständigen- und Gutachter-Dienstleistungen für die Staatsanwaltschaft, Versicherungen oder Firmenkunden in Sachen stationärer Gaswarntechnik zu unserem Leistungsspektrum.
Wir sind in nahezu allen Branchen tätig und verfügen durch unsere vielen Projekte seit 2008 über Erfahrungen von der Raffinerie über die chemische Industrie sowie Lebensmittel-, Stahl-, Fahrzeug-, Pharma- und Halbleiter-Industrie. Natürlich gehören auch Standard- und ausgefallene Projekte wie Fußballstadien, Einkaufszentren, öffentliche Einrichtungen, Schulen, Universitäten, Gewächshäuser, Krematorien oder die klassische Kläranlage zu unseren Projekterfahrungen.
Wichtig für Sie ist: Vertrauen Sie nur auf Beurteilungen und Aussagen in Sachen stationärer Gaswarntechnik von Personen, welche mit der Antwort kein geschäftliches Interesse verbinden. Nur dann sind unabhängige und unparteiische Beurteilungen sowie Aussagen gegeben.
Weitere interessante Gaswarn-Themen und Dienstleitungen:
Checkliste Gaswarnanlage
Was Sie für Ihre Gaswarnanlage an Unterlagen benötigen
Wissen Sie welche Unterlagen Sie alles für Ihre Gaswarnanlagen vorhalten müssen?
Wann haben Sie das letzte Mal überprüft wie aktuell Ihre Gaswarnanlagen-Planung ist?
Ist Ihre Gaswarnanlage schon älter?
Wissen Sie, dass es für Gaswarnanlagen keinen Bestandsschutz gibt?
Unabhängig von der dreijährigen Unterlagenkontrolle haben wir Ihnen an dieser Stelle einmal eine kurze Checkliste erstellt mit dem was eigentlich alle Gaswarnanlagen an Unterlagen und Dokumentation benötigen.
Gaswarnanlagen Planung
„Planst du noch, oder haftest du schon?“
Als Fachkundiger für Gaswarntechnik und Fachkraft für Explosionsschutz stehen wir Ihnen für Ihr Gaswarnprojekt gerne bundesweit für alle Gasarten beratend zur Seite.
Ein Auszug der T021/T023 bzw. DGUV 213-056/057 Punkt 7 Seite 14 bzw. 15/16 besagt: „Gaswarneinrichtungen dürfen nur durch Fachkundige nach Abschnitt 13.4 ausgelegt werden.“
Unsere Leistungen beziehen sich darauf Ihnen bei der Auslegung, Planung, Ausführung und Betrieb einer Gaswarnanlage behilflich zu sein. Es ist dabei egal ob es sich um eine Ex-Zone oder keine Ex-Zone handelt, genauso wie die Gasart, um welche es geht.
Unser Ziel ist eine seriöse Gaswarnanlagen Planung unter Berücksichtigung deutscher Normen und Regelwerke. Ebenso muss es ein erklärtes Ziel sein, nicht zu wenige und nicht zu viele Messstellen vorzusehen, sowie ein passendes Alarmierungskonzept………
Meine Gaswarnanlage hat der Hersteller geplant!
Herzlichen Glückwunsch!
Sie haben die Haftung gewonnen !!!
Haben Sie die Planung schriftlich als „verbindliche“ Planung einer Gaswarnanlage?
Nein? Warum nicht?
Haben Sie darüber schon einmal nachgedacht, oder dies hinterfragt?
Sollten Sie.
Nicht ohne Grund gibt es dazu Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Gesetzlichen Unfallversicherer.
Haben Sie wenigstens hinterfragt, ob der Hersteller eine Planungs-Haftpflicht-Versicherung besitzt und wie hoch diese ist?
Nein. Sollten Sie. Eine Herstellerhaftpflicht haftet dafür nicht.
Und nun?
Der Arbeitgeber haftet für die beauftragte Wartungsfirma?
Unterschätzte Betreiber-Haftung
Mit dem Urteil AG Hamburg-Harburg, Az. 619 Ds 203/17 wurden die beiden Geschäftsführer eines Hamburger Supermarktes verurteilt, weil ein vierjähriger Junge durch einen Stromschlag verstarb.
Die ausführende Elektrofirma wurde nicht belangt, was sehr deutlich die Betreiber-Haftung gemäß Betriebssicherheits-Verordnung, darstellt.
In der Gaswarnbranche gilt dies ebenfalls, ist aber noch wesentlich komplexer, weil hier auch noch Planungsfehler zu den Ausführungsfehlern dazu kommen. Aber auch in Sachen Wartung und Instandhaltungen werden viele Fehler bei den Betreibern begangen.
Vertrauen Sie auf unabhängige Aussagen, um auszuschließen, dass finanzielle Interessen Sie in falscher Sicherheit wägen.
Folgende Dienstleistungen können wir Ihnen anbieten:
Was ist die T021 und T023?
Wofür steht T021 und T023?
Was ist die T021 und T023?
Wer verfasst diese beiden Hefte?
Welchen gesetzlichen Stellenwert haben die beiden Veröffentlichungen?
Muss ich mich daran halten?
Warum taucht als Bezeichnung T… und DGUV… auf?
Gelten die Hefte nicht nur für die chemische Industrie?
Wo steht, dass diese auch für unsere Branche gültig ist?
Schreiben die Hefte nicht die Hersteller, um mehr Geld zu verdienen?
Solche und viele weitere Fragen sind uns über die Jahre schon begegnet. Gerne versuchen wir Ihnen diese zu beantworten.
Gibt es eine Gaswarnanlagen Pflicht?
Muss ich eine Gaswarnanlage kaufen?
Sie fragen sich ob es eine Pflicht für eine Gaswarnanlagen gibt?
Oder Sie fragen sich ob Sie eine Gaswarnanlage einbauen müssen?
Gängig ist auch die Frage: Wo steht, dass ich eine Gaswarnanlage einbauen muss?
Genauso wie: Wann muss ich mir eine Gaswarnanlage anschaffen?
Und: Warum muss ich mir eine Gaswarnanlage kaufen?
Wie auch: Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich eine Gaswarnanlage?
Die Fragestellung dazu sind sehr vielfältig. Aber am Ende landen die Fragen alle bei der grundsätzlichen Fragestellung:
Gibt es eine Gaswarnanlagen-Pflicht?
Erfahren Sie in unseren Ausführungen mehr zu dieser sehr häufigen Fragestellung, da die Antwort Bestandteil unserer täglichen Arbeit ist.
Gibt es Gaswarnanlagen Vorschriften?
Wo steht …
…dass ich eine Gaswarnanlage einbauen oder betreiben muss?
Oder, gibt es Gesetze welche eine Gaswarnanlage vorschreiben?
Gerne gefragt wird auch danach in welche Normen genau aufgeführt wird, dass und wie genau man eine Gaswarnanlage einbauen oder ausführen muss.
Diese Fragestellung ähneln sehr stark der Thematik „Gaswarnanlagen Pflicht“ aber dies Frage zielt nicht alleine auf die „Pflicht“ ab, sondern es geht hier oftmals mehr darum wo genau Details stehen ob und wie genau eine Gaswarnanlage auszuführen ist.
Da genau auch dies Bestandteil unserer täglichen Tätigeit als Sachverständige für Gaswarntechnik ist, können wir Ihnen hierbei gerne behilflich sein, da es nur für wenige Branchen eine kurze Antwort auf diese Frage gibt.
Branchen-News aus der Gasmesstechnik in drei Kategorien:
Weitere News finden Sie hier.
Sind Sie unsicher in Sachen Normen und Regelwerke?
Wussten Sie:
- Dass gemäß T021/T023 bzw. DGUV 213-056/057 Punkt 7 Seite 14 bzw. 15/16, Gaswarneinrichtungen nur durch Fachkundige ausgelegt werden sollen?
- Dass der Betreiber für die Planung bzw. Auslegung einer Gaswarnanlage haftet, wenn diese nicht durch einen Fachkundigen erfolgt ist?
- Dass ein Hersteller/Händler, welcher eine Gaswarnanlage für einen Kunden plant, für die Planung haftet und meist für diese Täigkeit nicht versichert ist?
- Dass der Betreiber für die Planung der Gaswarnanlage haftet, wenn ein Hersteller/Händler diese nicht „verbindlich“ geplant hat, sondern nur „beratend“ tätig war?
- Dass die Entscheidung für die Platzierung von Sensoren in einer Sicherheitsakte aufgezeichnet werden muss?
Tricks und Tücken in der Gaswarnbranche
Betrug in der Gaswarnbranche?
Ja, dies gibt es häufiger wie man denkt.
Manches davon lässt sich auch für „Laien“ bemerken, anderes wiederum bedarf schon einer sehr genauen Prüfung.
Aber wie in jeder anderen Branche auch gibt es seriöse und weniger seröse Marktteilnehmer und viele versuchen an den Kunden das Maximale „heraus zu holen“.
Fallen Sie nicht darauf herein und lesen Sie unsere Tipps wie man dies in einigen Fällen erkennen oder vermeiden kann.
Der Unterschied zu anderen Branchen ist, dass es in der Gaswarnbranche um Menschenleben und Gebäude geht. Hier machen sich Fehler anders und meist schwerwiegender bemerkbar, was es zu vermeiden gilt.
Besonders in der Branche ist, dass viele Fehler erst dann „heraus kommen“, wenn etwas passiert ist und es um die Haftung geht.
Kennen Sie die Haftung des Arbeitgebers in Sachen Schulungen?
Schulungen Gaswarnanlagen
Interessieren Sie sich für Schulungen zum Thema Gaswarnanlagen? War Ihnen bekannt, dass der Arbeitgeber für den Wissenstand seiner Mitarbeiter haftet?
Gemäß des Technische Regelwerks TRBS 1203 muss der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zur „befähigten Person“ berufen, wenn dieser zukünftig Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten an einer Gaswarnanlage ausführen soll. Dazu hat der Arbeitgeber sich von dem notwendigen Fachwissen zu überzeugen und sicherzustellen, dass der Mitarbeiter darüber verfügt. Wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter nun auf eine Schulung schickt, wo nur unzureichende Kenntnisse vermittelt werden z. B. um Kosten zu sparen, dann wird sich der Arbeitgeber alleine in vollem Umfang in der Haftung befinden.
Aktuelle Projektbeispiele:
Weitere Projektbeispiele finden Sie hier …
Kennen Sie die Änderungen in der Kältemittelüberwachung?
CO2-Kältemittel
Das Jahr 2020 war im Bereich der Kältemittelüberwachung ein „erneuerungsreiches“ Jahr. Zahlreiche Normen wurden gegen Überarbeitete ersetzt und daraus ergibt sich die größte Änderung im Thema „Personenschutz“ seit Beginn der DIN EN 378. Der Beitrag beschäftigt sich mit CO2, wobei dies alle Kältemittel gleichermaßen betrifft.
Im Bereich der Kältemittel-Normen hat sich im Jahr 2020 so einiges verändert.
Besitzen Sie schon die überarbeitete Version der DIN EN 378-3 „Aufstellungsort und Schutz von Personen“?
Oder wie sieht es mit der DIN EN 14624 aus? Diese hat sich bis dato mit mobiler Lecksuche beschäftigt und nun wurde das Thema „stationäre Gasmelder“ mit aufgenommen.
Und was ist mit der neuen Norm DIN EN 50676 „Elektrische Geräte zur Detektion und Konzentrationsmessung von Kältemittelgasen“?
H2 – Wasserstoff – Knallgas – Gaswarnanlagen – Planung
H2 – Wasserstoff – Knallgas
Durch den stetig steigenden Einsatz von Wasserstoff, steigen auch die Gefahren. Diese werden oft unterschätzt und durch Fehlplanungen verschlimmert. Viele gehen an die Planung einer Gaswarnanlage für Wasserstoff heran, wie an eine wenig gefährlichere Gasart. Wasserstoff und auch Knallgas (dessen Hauptbestandteil Wasserstoff ist) sollte man sehr genau planen, denn im Fehlerfall wird es kaum die Möglichkeiten einer Korrektur geben. Vertrauen Sie hierbei besser auf herstellerunabhängige Planungen. Warum? Weil Sie herstellunabhängig die Ausführung empfohlen bekommen, welche auch zu Ihrer Anwendung passt, unabhängig vom Produktportfolio eines Herstellers. Zusätzlich unterliegen Sie nicht den Kenntnisschwankungen der einzelnen Hersteller-Mitarbeiter. Und das Wichtigste: Ein Hersteller wird nicht für die Planung der Gaswarnanlage haften, sondern Sie.
Gaswarnanlage für die Stickstoffüberwachung
Stickstoffüberwachung
Seit Jahren ist eines der Haupt-Einsatzgebiete von Gaswarnanlagen, neben den Tiefgaragen, die Stickstoffüberwachung. Wussten Sie dazu:
● Für das Gas „Stickstoff“ gibt es in der Gaswarntechnik keinen eigenen Sensor.
● Die Überwachung erfolgt durch Sauerstoffverdrängung.
● Es gibt 5 verschiedene Messprinzipe in der Gaswarntechnik dazu.
● Ein Sauerstoffsensor fällt von jetzt auf sofort aus.
● Ein Sauerstoffsensor kann den Messwert „einfrieren“ und Sie bemerken keinen Defekt.
● Die Position der Messstelle kann nicht Standardmäßig beantwortet werden.
● Das Regelwerke wie die T021, EN 45544, EN 50104 & EN 50271, … zu beachten sind.
Beispielbranchen unserer Dienstleistungen:
Weitere Branchen finden Sie hier …
Kontrolle der Aufzeichnungen von Gaswarnanlagen
Alle 3 Jahre Unterlagen-Kontrolle
In der Gaswarnbranche ist es nicht ganz so einfach wie Beispielsweise mit einer Wasserwaage etwas zu kontrollieren, aber auch hier sollte das Ergebnis immer kontrolliert werden.
Haben Sie eine oder mehrere Gaswarnanlagen im Einsatz?
Wann haben Sie zuletzt die Unterlagen dazu kontrolliert?
Und diese Kontrolle auch dokumentiert?
Haben Sie auch den Inhalt auf Vollständigkeit geprüft?
Sicher?
Wissen Sie welche Daten aufzuzeichnen sind? Kontrolliert?
Kennen Sie alle Unterlagen, welche zu kontrollieren sind?
Gab es Mängel? Wenn ja, was haben Sie dann gemacht?
Sicherlich konten Sie jetzt nicht alle Fragen positiv beantworten.
R717 Kältemittel – NH3 Ammoniak – Gaswarnanlage
Nutzen Sie Ammoniak als Kältemittel?
Wissen Sie, dass Sie keinen Bestandsschutz hinsichtlich der Gaswarnanlage für Ammoniak haben?
Kennen Sie die aktuellen Anforderungen hinsichtlich dem Einsatz von Ammoniak als Kältemittel?
Ist Ihnen bekannt welche „Eignungsprüfung“ die Gaswarnanlage für den Einsatz zur Ammoniak-Überwachung besitzen muss?
Wußten Sie, dass ab 500 kg Ammoniak auch der Glykolkreislauf überwacht werden sollte?
Kennen Sie den Begriff „Sicherheitsakte“ und wissen was es damit auf sich hat?
Welche Alarmierungen vorzusehen sind und dass die akustische Alamierung 15 dB über dem Grundgeräuschpegel liegen sollte, wissen Sie?
Unfälle in der Chemieindustrie
Häufige Defizite der Chemieindustrie
Am Chemieunfall 2021 in Leverkusen kann man unter anderem erkennen wie wichtig heute die notwendige Dokumentation ist, um langwierige Ermittlungen und Durchsuchungen privater Räumlichkeiten zu vermeiden.
Schnell steht auch der Vorwurf „Verletzung der Sorgfaltspflicht“ im Raum, was ebenfalls durch Dokumentation verringert werden kann.
Hier liegt in Sachen Gaswarnanlagen bei vielen Betrieben noch ein erhebliches Verbesserungspotenzial vor.
Die Anzahl der Chemieunfälle ist in Deutschland seit dem Jahr 2000 rückläufig (siehe Auflistung im Beitrag) aber noch nicht bei null. Zusätzlich sollte auch verstärkt auf die Langzeitwirkung der vorliegenden Gase mehr geachtet werden, was noch nicht immer der Fall ist.
Neuigkeiten zu unseren Dienstleistungen:
Was gilt es beim Betrieb einer Gaswarnanlage zu beachten?
Betrieb von Gaswarnanlagen
Haben Sie eine oder mehrere Gaswarnanlage im Einsatz?
Kennen Sie Begriffe wie „kein Bestandsschutz“, „Unterlagenkontrolle, „Sicherheitsakte“ oder „Betreiber-Haftung“?
Nicht alle?
Wissen Sie, dass Sie haften, wenn z. B. der Servicebericht von der beauftragten Firma nicht vollständig ist?
Oder wenn Sie nicht dargelegt haben warum welche Messstelle sich an welcher Position befindet?
Auch Versicherungen können eine Regulierung ablehnen, wenn Sie wichtige Notwendigkeiten wie eine Unterlagenkontrolle nicht durchführen.
Sie sollten unseren Beitrag lesen.
Hier geht es darum was beim Betrieb einer Gaswarnanlage zu beachten ist und viele gar nicht wissen.
Vertrauen Sie nur zertifizierten Gaswarntechnik-Schulungen
Vertrauen Sie Schulungen?
Nun werden Sie fragen: Warum?
Weil Ihre gewünschte Schulung in Sachen Gaswarntechnik einen Zweck erfüllen soll, oder?
Das Ziel ist es sicherlich, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter in Sachen Gaswarntechnik alles Notwendige erfahren und sich weiterbilden. Ganz wichtig ist Ihnen sicherlich auch, dass Sie alles vermittelt bekommen, was Sie rein rechtlich für diesen Befähigungsstand wissen müssen?
Stimmt dies mit Ihrer Auffassung überein?
Dann wäre nun die logische Frage: Woher wissen Sie, dass Ihnen der notwendige Inhalt vermittelt wird?
Sie vertrauen darauf, dass dies schon alles seine Richtigkeit haben wird? Getreu dem Motto „die Hoffnung stirbt zuletzt“. Na dann, viel Erfolg.
Der deutsche Markt für stationäre Gaswarnanlagen
Gaswarngeräte-Markt-Deutschland
Im deutschen Markt für stationäre Gaswarnanlagen sind rund 25 Hersteller aktiv und genauso viele Händler. Somit teilt sich der Markt auf rund 50 Markteilnehmer auf. Folgende Fragen ergeben sich daraus:
• Sind alle Gaswarngeräte-Produkte gleicht gut und geeignet?
• Wo liegt der Unterschied zwischen den einzelnen Anbietern?
• Wie erkenne ich welches Produkt geeignet ist?
• Worauf sollte man achten?
• Soll ich beim Hersteller oder Händler kaufen?
• Welche Vor- und Nachteile hat ein Gaswarngeräte-Händler?
• Gibt es Qualitätsunterschiede zwischen den Herstellern?
• Sind Produkte aus dem Ausland auch einsetzbar?
Solche und noch mehr Fragen werden immer wieder gestellt. Schauen Sie sich den folgenden Beitrag einmal an, um etwas mehr über den deutschen Markt für Gaswarnanlagen zu erfahren.
An den „Pranger“ gestellt …
oder was läuft nicht „rund“ in der Gaswarnbranche.
Hierbei geht es nicht darum, einzelne zu benennen, wo etwas nicht den Notwendigkeiten entspricht, sondern darum generelle Defizite aufzuzeigen, ohne dabei die Betreffenden zu benennen.
Das Ziel ist Veränderung und mehr Sicherheitsbewusstsein in Sachen stationäre Gaswarnanlagen.
Weitere Beiträge finden Sie hier...
„Hausaufgaben“ für Gaswarngeräte Normen und Ausschüsse
Viele Grau-Bereiche in der Gaswarnbranche
Kaum ein Produkt für die Arbeitssicherheit und den Explosionsschutz verfügt über so viele „Grau-Bereiche“ und „offene Fragen“ wie der Bereich der stationären Gaswarnanlagen. Seit vielen Jahren gibt es Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und Deutschen Unfallversicherer, welche zu diesen Fragestellungen und Unklarheiten entsprechende Empfehlungen aussprechen sollen. Leider entfernen sich diese Empfehlungen immer weiter von den vor Ort vorliegenden Problemen und Fragen, sodass dieser Beitrag eine Hilfestellung darstellen soll sich die aktuellen Probleme und Fragen wieder einmal „vor Augen zu führen“.
Negativ-Beispiele Auschreibung Gaswarnanlage
Ausschreibung Gaswarnanlage
– So macht man es nicht –
Viele Gaswarnanlagen werden für Ausschreibungen geplant und verkauft. Leider ist bei vielen Planungsbüros, wie auch öffentlichen Auftraggebern, bis heute nicht angekommen, dass es notwendige Befähigungsstände für die Planung von Gaswarnanlagen gibt.
Stimmt die Planung nicht, dann stimmt im Nachgang auch die Ausschreibung nicht. Und dies wiederum kann zu Unfällen führen, welche eine Gaswarnanlage eigentlich verhindern soll.
Leider sind unzureichende Ausschreibungen an der Tagesordnung und in großer Menge im Markt vertreten.
In diesem Beitrag geht es darum Fehler aufzuzeigen und eine Gespür dafür zu schaffen kein Copy & Paste anzuwenden und Gaswarnanlagen von fachkundigen Personen planen zu lassen.
Antworten auf häufige Fragen zu Gaswarnanlagen
Haben Sie Fragen? Vielleicht finden Sie hier die Antwort.
Wichtig bei den Antworten ist die dahinter stehende Motivation. Wenn Sie einen Verkäufer fragen, welches Produkt das vermeintlich „Beste“ ist, dann wird an irgendeiner Stelle das eigene Produkt auftauchen. Genauso ist es mit Dienstleistungen. Im Internet findet man diverse Empfehlungen und Aussagen von Firmen, welche ihr Geld mit dem Verkauf von Gaswarnanlage und Wartungen verdienen. Generell handelt es sich bei Aussagen zu dem eigenen Geschäftsmodell immer um motivierte Aussagen. Vertrauen Sie ausschließlich Aussagen, welche keinerlei finanzielle Motivation besitzen bzw. wo die Person keinen Vor- oder Nachteil durch eine Aussage hat. Nur dann können Sie sicher sein, dass eine Antwort oder Empfehlung auch unabhängig getroffen wurde und die höchst mögliche Wertigkeit besitzt.
Tel. 06004 79297 0
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